Malaria-Risiko berechtigt zur Kündigung

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG (pei). Wird ein Schüler bei einem Gastschulaufenthalt entgegen der Zusicherung des Veranstalters in einem Malaria-Risikogebiet untergebracht, können die Eltern den Vertrag kündigen. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Ein Schüler wollte ein Jahr in Südafrika verbringen, die Zielregion war nach Angaben der Gastschulorganisation ein Niedrigrisikogebiet für Malaria. An Ort und Stelle zeigte sich jedoch, dass dies nicht der Wahrheit entsprach. Die Malaria-Gefahr stellt nach Ansicht des Gerichts einen Mangel des Gastschulvertrags dar und berechtigt zur Kündigung, wenn nicht umgehend eine andere Unterbringung angeboten wird. Gastschulaufenthalte unterliegen ähnlich wie Pauschalreisen dem Reisevertragsrecht.

Urteil des Oberlandesgerichts Köln, Az.: 16 U 11/07

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Leitartikel

Expertenrat? Ein eingeengter Blick

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“