Malaria-Risiko berechtigt zur Kündigung
NEU-ISENBURG (pei). Wird ein Schüler bei einem Gastschulaufenthalt entgegen der Zusicherung des Veranstalters in einem Malaria-Risikogebiet untergebracht, können die Eltern den Vertrag kündigen. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Ein Schüler wollte ein Jahr in Südafrika verbringen, die Zielregion war nach Angaben der Gastschulorganisation ein Niedrigrisikogebiet für Malaria. An Ort und Stelle zeigte sich jedoch, dass dies nicht der Wahrheit entsprach. Die Malaria-Gefahr stellt nach Ansicht des Gerichts einen Mangel des Gastschulvertrags dar und berechtigt zur Kündigung, wenn nicht umgehend eine andere Unterbringung angeboten wird. Gastschulaufenthalte unterliegen ähnlich wie Pauschalreisen dem Reisevertragsrecht.
Urteil des Oberlandesgerichts Köln, Az.: 16 U 11/07