KOMMENTAR
Anti-Doping-Gesetz könnte Signal setzen
In die Diskussion, ob Deutschland ein Anti-Doping-Gesetz braucht, kommt endlich Fahrt. Die Sportverbände sind strikt dagegen und verweisen auf die 8. Novelle des Arzneimittelgesetzes, die 1998 den Handel mit, das Verschreiben und Inverkehrbringen von Arzneimitteln zum Zwecke des Dopings unter Strafe gestellt hat. Doch über den Vollzug dieses Gesetzes gibt es kaum Daten. Seine abschreckende Wirkung darf bezweifelt werden.
Andere Länder haben Anti-Doping-Gesetze. Im Unterschied zu den Bestimmungen im deutschen Arzneimittelgesetz können in Frankreich und Italien die dopenden Sportler selbst strafrechtlich belangt werden. Ihnen drohen Haftstrafen zwischen drei Monaten und drei Jahren. Strafen, die in den vergangenen Jahren deutlich abschreckend gewirkt haben. Ohne diese Gesetze wären auch die polizeilichen Aktionen beim Giro d’Italia und bei der Tour de France nicht möglich gewesen.
Auch in Deutschland könnte ein Anti-Doping-Gesetz Signalwirkung haben. Nicht nur für den Spitzensport, sondern auch für den Breitensport. Denn hier gilt Doping allzu oft als Kavaliersdelikt. Mit der Folge, daß auch Jugendliche bedenkenlos zu leistungssteigernden Mitteln greifen.