IM GESPRÄCH

Ärzte, die Leistungssportler betreuen, riskieren, ungewollt zu dopen

Von Pete Smith Veröffentlicht:

Die geltenden Anti-Doping-Vorgaben stellen hohe Ansprüche nicht nur an die Athleten, sondern in zunehmendem Maße auch an die sie betreuenden Ärzte. Zwar liegt die Informationspflicht grundsätzlich bei den Sportlern, in aller Regel wird sie aber auf den betreuenden Arzt mit übertragen.

So kann es im Praxisalltag zu Situationen kommen, in denen ein Arzt, der einen Hochleistungssportler behandelt, schnelle Entscheidungen treffen muß, welche Medikamente er verabreichen oder verschreiben darf, ob für diese Arzneien eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden muß und welches Formular dafür notwendig ist.

Insgesamt 9000 Kaderathleten unterliegen Dopingkontrollen

Laut Auskunft des Deutschen Sportbundes gibt es in Deutschland - wenn man die nicht-olympischen Sportarten einrechnet - etwa 9000 Kaderathleten (A-, B- und C-Kader). All diese Athleten unterliegen grundsätzlich Dopingkontrollen (Training und Wettkampf). Hinzu kommen die D-Kader, die in den Landesverbänden organisiert sind. Auch Jugendliche können bei Wettkämpfen auf unerlaubte Leistungsmanipulation hin kontrolliert werden.

    Vier Beta-2-Agonisten sind eingeschränkt zugelassen.
   

Was Doping ist, definiert seit 2003 die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA). Unter anderem ist das "Vorhandensein eines verbotenen Wirkstoffes, seiner Stoffwechselprodukte oder Marker im Körpergewebe oder in einer Körperflüssigkeit eines Athleten" ein Verstoß gegen die Anti-Doping-Regeln.

Seit dem 1. Januar 2004 wird die Liste der verbotenen Wirkstoffe und verbotenen Methoden nicht mehr vom IOC, sondern von der WADA veröffentlicht, derzeit gilt die aktuelle Liste vom 1. Januar 2005.

Immer verboten oder nur im Wettkampf?

Diese Liste unterscheidet zwischen den "Wirkstoffen und Methoden, die zu allen Zeiten (in und außerhalb von Wettkämpfen) verboten sind", den "Im Wettkampf verbotenenen Wirkstoffen und Methoden" sowie den "Bei bestimmten Sportarten verbotenen Wirkstoffen". Daneben gibt es eine Beispielliste zulässiger Medikamente, die von der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) regelmäßig aktualisiert wird.

Zur Behandlung eines Athleten mit einer (chronischen) Erkrankung können Ärzte um eine Ausnahmegenehmigung nachsuchen, die es ihnen erlaubt, auch verbotene Wirkstoffe einzusetzen. Unterschieden wird hier zwischen einem ausführlichen Verfahren (Therapeutic Use Exemption, TUE) und einem verkürzten Verfahren (Abbreviated Process, ATUE).

Letzteres gilt für nicht-systemisch verabreichte Glukokortikoide und die eingeschränkt zugelassenen inhalativen Beta-2-Agonisten Formoterol, Salbutamol, Salmeterol und Terbutalin.

Im vergangenen Jahr sind in Deutschland insgesamt 2462 dieser medizinischen Ausnahmegenehmigungen ausgestellt worden, davon 2420 ATUEs und 42 TUEs, wie Bernd Wolfarth von der Abteilung Präventive und Rehabilitative Sportmedizin am Klinikum rechts der Isar in München recherchiert hat ("Sportorthopädie, Sporttraumatologie" 21, 2005, 179).

Das TUE-Verfahren werde etwa für Diabetiker (Insulin) beantragt sowie für Patienten mit Hypertonie (Diuretika und Beta-Blocker), systemisch-rheumatologischen oder immunologischen Erkrankungen (systemische Kortisongabe). Hierfür müssen umfangreiche medizinische Unterlagen (Anamnese, Befunde, Diagnose, Medikation) eingereicht werden, die ein Medizinergremium der Anti-Doping-Behörden überprüft.

Auch für die ATUE muß der Arzt die entsprechenden Formulare ausfüllen, Diagnose und Medikation angeben und (zur Genehmigung inhalativer Beta-2-Mimetika) die Ergebnisse einer Lungenfunktionsprüfung inklusive Provokation oder Lyse beifügen. Wird der Antrag genehmigt, so hat der Sportler das zumeist ein Jahr gültige Formular stets bei sich zu tragen.

Da auch die Verbotsliste jährlich aktualisiert wird, müssen Ärzte, die Hochleistungssportler betreuen, sich ständig über die neuen Anti-Doping-Bestimmungen informieren. Das können sie in der Regel übers Internet, sowohl bei der internationalen als auch der nationalen Behörde und darüber hinaus bei den Verbänden.

Weitere Infos im Internet unter www.wada-ama.org (World Anti-Doping-Agency) und www.nada-bonn.de (Nationale Anti-Doping-Agentur).



WADA-Liste, Formulare und Ansprechpartner

Ärzte, die Hochleistungssportler betreuen, sollten in der Praxis Folgendes beachten:

  • Sie sollten stets eine aktuelle WADA-Liste der verbotenen Wirkstoffe bereit haben.
  • Es empfiehlt sich, immer ein TUE- oder ATUE-Formular der zuständigen Anti-Doping-Behörde vorrätig zu haben.
  • Hilfreich ist, Ansprechpartner und (Internet-)Adressen zu kennen, die bei kniffligen Fragen konsultiert werden können.
  • Im Zweifelsfall sollten Ärzte lieber vorerst auf eine Medikamentengabe verzichten, da ein positiver Dopingbefund für den Athleten fatale Folgen bis hin zu einer zweijährigen Sperre hat.
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