Patienten klagen häufiger - da hilft nur gute Dokumentation

NEU-ISENBURG (spe). Patienten nehmen ärztliche Behandlungen zunehmend kritisch unter die Lupe. Eine ordnungsgemäße Aufklärung und eine saubere Dokumentation werden daher immer wichtiger, um sich gegen Vorwürfe wegen eines Behandlungsfehlers oder gegen Schmerzensgeldansprüche zu wappnen.

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Die Diskussion über zunehmende Schmerzensgeldforderungen von Patienten nach ärztlichen Behandlungsfehlern ist durch einen Bericht von "Stiftung Warentest" angestoßen worden. Tatsächlich ist die Zahl der Anträge bei den insgesamt neun Gutachter- und Schlichtungsstellen der Ärztekammern seit 2001 um durchschnittlich ein bis zwei Prozent pro Jahr auf zuletzt 11053 Schadensmeldungen (2003) gestiegen, berichtet die Bundesärztekammer. Gleichzeitig haben sich die geforderten Entschädigungssummen erhöht.

Dennoch hinkt nach Meinung von Experten der gern zitierte Vergleich mit den Vereinigten Staaten und deren exorbitanten Schmerzensgeldforderungen. Denn nach wie vor bemühen sich die Betroffenen hierzulande in der Mehrzahl der Fälle, den Konflikt außergerichtlich zu lösen. Den Gutachter- und Schlichtungsstellen gelingt es nach eigenen Angaben, rund 90 Prozent der Fälle ad acta zu legen, ohne daß es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Doch jetzt scheint der Trend in eine andere Richtung zu gehen. Haftpflichtversicherungen ließen es bei Schmerzensgeldforderungen zunehmend auf Gerichtsverfahren ankommen, sagte der auf Arzthaftungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Jürgen Krämer aus Hamm der "Ärzte Zeitung": "Je höher der geforderte Schmerzensgeld- oder Schadenersatzbetrag, desto geringer ist die Bereitschaft zu zahlen."

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Ärztliche Arbeit als Serviceleistung?

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