Koalition sucht nach Rettungsplan für das Präventionsgesetz

BERLIN (ble). Die Union bleibt bei ihrer ablehnenden Haltung zu den Plänen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) für ein Präventionsgesetz. Allerdings wollen sich die Gesundheitsexperten beider Lager in dieser Woche wieder zusammensetzen.

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Vor knapp zwei Wochen hatten CDU/CSU die offiziellen Gespräche mit dem Koalitionspartner erst einmal auf Eis gelegt (wir berichteten). Von einer "Denkpause" für Schmidt ist die Rede. Diese bleibt allerdings bei ihrem Zeitplan, bis Ende des Jahres einen Gesetzentwurf vorzustellen.

Hauptstreitpunkt unter den Koalitionären ist die Frage, wie Prävention organisiert und von wem sie bezahlt werden soll. So lehnt die Union die von der SPD vorgeschlagene Stiftung auf Bundesebene als intransparent, bürokratisch und beliebig ab. Nach den Vorstellungen der SPD soll die Stiftung von allen Sozialversicherungen getragen und finanziert werden. Diese sollen zudem auf Landesebene oder länderübergreifend Arbeitsgemeinschaften gründen.

Als Volumen sind nach dem Eckpunktepapier des Ministeriums zunächst rund 350 Millionen Euro vorgesehen. Mit circa 250 Millionen Euro soll die GKV den Löwenanteil tragen. Zudem sollen sich auch die privaten Versicherer finanziell beteiligen. Die Arbeitsgemeinschaften der Länder sollen dann den für sie vorgesehenen Betrag abrufen.

Mit den Arbeitsgemeinschaften bastele die Ministerin quasi durch die Hintertür doch noch an ihrem Traum einer Bürgerversicherung mit Einheitsstrukturen bis in die Kommunen hinab, meint die gesundheitspolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion Annette Widmann-Mauz. Sie sieht in der geplanten Stiftung ohnedies eine vom Ministerium "kontrollierte Antrags- und Bewilligungsbehörde", die die Anbieter von Prävention zu Bittstellern degradiere, statt auf deren Kompetenz aufzubauen.

Nach dem Konzept der Unionsfraktion soll ein aus Sozialversicherung, Bund, Ländern und Kommunen zusammengesetzter nationaler Präventionsrat Ziele festlegen, die Qualitätssicherung organisieren und das Erreichen der Ziele evaluieren. Alle Partner - also auch die Länder und Kommunen - würden zur gemeinsamen Finanzierung von Projekten verpflichtet. Den Krankenkassen will die Union eine konkrete Summe pro Versichertem ins Gesetz schreiben. Kassen, die sich ihrer Verpflichtung entziehen, sollen die eingesparten Gelder an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen abgeben müssen. Der nationale Präventionsrat selbst würde anders als beim Stiftungsmodell keine Gelder verwalten, erläutert Widmann-Mauz. Anders als die SPD ist die Union gegen eine Beteiligung der Arbeitslosenversicherung. Der Rat soll dem Bundestag und dem Bundesrat alle vier Jahre berichten.

Die SPD überzeugt das nicht. So warnt die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Carola Reimann davor, Präventionsangebote im Belieben der Krankenkassen zu belassen. Diese geben schon heute nur einen Bruchteil der vom Gesetzgeber geforderten knapp drei Euro pro Versichertem aus. Und das, was an Angeboten gemacht wird, verfehlt Reimann zufolge häufig die Zielgruppe: "Fitnesskurse für Versicherte, die ohnehin auf ihre Gesundheit achten, helfen uns nicht weiter. Dann brauchen wir gar kein Gesetz."

Widmann-Mauz lässt der Unmut der SPD kalt: "Einem rot-grünen Gesetz wird die Union nicht zustimmen", macht sie deutlich, was sie von Schmidts Plänen hält.

Zweiter Anlauf für die Prävention

Das Präventionsgesetz bleibt für Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ein Dauerbrenner. Nach der Gesundheitsreform und der Pflegereform soll mit dem Gesetz jetzt das dritte große Reformvorhaben in der Gesundheitspolitik umgesetzt werden. Die Fronten sind indes verhärtet. Bereits im Jahr 2005 scheiterte Schmidt am Widerstand der Union - und an der Entscheidung von Bundeskanzler Gerhard Schröder für Neuwahlen.

(ble)

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