Ärzte wollen kein Therapiegelöbnis abnehmen

KIEL. Niedergelassene Ärzte lehnen ein formelles Verfahren zur Erklärung der Therapietreue mehrheitlich ab. Zumindest in der Praxis hat eine solche Erklärung nach Meinung der Hausärzte nichts zu suchen. Auch Patientenvertreter warnen vor der Umsetzung einer entsprechenden Regelung.

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:

Dr. Manfred Simon aus Kronshagen hält die gesetzliche Vorlage zu diesem Thema für eine "absolute Posse". "Das erinnert mich an Schilda", sagte Simon der "Ärzte Zeitung". In seiner allgemeinmedizinischen Praxis erhält jeder chronisch Kranke einen Medikamenten-Fahrplan, an den sich die Patienten halten. Eine darüber hinausgehende Kontrolle hält Simon für schädlich, weil sie das Arzt-Patienten-Verhältnis belastet.

Vorteile für die Therapietreue sind nicht zu erwarten

Simon sieht die Regelung in einer Reihe mit weiteren Versuchen der Politik, in das Arzt-Patienten-Verhältnis einzugreifen - was für ihn indiskutabel ist. "Patienten kommen zu uns Hausärzten, weil sie uns vertrauen. Dieses Vertrauen dürfen wir nicht beschädigen", warnt Simon. Sollte die Regelung dennoch umgesetzt werden, erwartet er keinerlei Vorteile für die Therapietreue. Denn wer sich nicht therapiegerecht verhält, wird dies nach seiner Ansicht kaum einräumen, wenn ihm dieses Zugeständnis Geld kostet.

Allgemeinmediziner Gerald Müller aus Hamburg sieht dagegen wenig Grund für Aufregung - im Gegenteil. Er kann sich vorstellen, dass die Unterschrift manchen Patienten zu mehr Therapietreue und damit auch zu einem sparsameren Umgang mit den Mitteln im Gesundheitswesen anhält. Er gibt zu bedenken, dass die Therapietreue häufig ein Problem darstellt, das mit der Unterschrift zwar nicht gelöst, aber vielleicht verringert werden könnte. Eine über die Unterschrift hinausgehende Kontrolle der Patienten aber würde Müller strikt ablehnen. "Für mich hat die Unterschrift den Charakter eines Rituals mit erzieherischem Wert - vergleichbar mit der Unterschrift von Schülern, die sich damit zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichten", sagt Müller.

Kassen sollten ihre Versicherten direkt anschreiben

Allgemeinmedizinerin Dr. Astrid Buch aus Rostock lehnt das Modell strikt ab, so lange die Patienten sich gegenüber dem Arzt erklären müssen. "Ich bin nicht der Wachmann meiner Patienten. Die Erklärung würde das Vertrauensverhältnis belasten", sagt die Hausärzteverbands-Vorsitzende aus Mecklenburg-Vorpommern. Anfreunden könnte sie sich mit einer Regelung, bei der die Krankenkassen ihre chronisch kranken Versicherten direkt anschreiben und sich die Therapietreue auf diesem Weg bestätigen lassen. "Den Hausarzt sollte man da außen vor lassen. Das ist nicht unser Job", sagt Buch. Bei einer Erklärung gegenüber der Krankenkasse aber kann sie sich vorstellen, dass das Bewusstsein für die Therapietreue gestärkt wird.

Der hausärztliche Internist Volker Lambert aus Hamburg findet die Vorstellung, dass Ärzte sich die Therapietreue der Patienten per Unterschrift bestätigen lassen sollen, "lächerlich". Er erwartet, dass die Vorgabe nicht umgesetzt wird und "dort landet, wo sie hingehört - im Papierkorb". "Nicht einmal vor den starrsten Bürokraten hätte eine solche Regelung Bestand", glaubt er.

Therapietreue lässt sich nicht auf gesetzlicher Ebene regeln

Einen Nutzen für die Therapietreue kann er durch die Unterschrift nicht erkennen: "Das lässt sich doch nicht auf einer übergeordneten gesetzlichen Ebene regeln", gibt Lambert zu bedenken. Der Vorsitzende des beratenden Fachausschusses Hausärzte in der KV Hamburg könnte sich mit dem Vorschlag seines Kollegen Müller, die Unterschrift durch die Krankenkasse einholen zu lassen, anfreunden.

Allgemeinmediziner Michael Bergeler aus Harrislee hat den gleichen Vorschlag wie sein Kollege Gerald Müller: "Die Unterschrift können sich die Krankenkassen oder der Medizinische Dienst geben lassen. In der Praxis würde dies das Vertrauensverhältnis zum Patienten zu stark belasten", sagte Bergeler. Eine Umsetzung der gesetzlichen Regelung hält er für ausgeschlossen - er fordert seine Kollegen auf, sich nicht zum Handlanger der Kassen und Politiker machen zu lassen.

"Das kann man nicht machen, das klingt nach Erpressung", sagt Dr. Wilken Boie zu dem Vorschlag. "Der Patient ist in seiner Krankheit autonom, das muss auch so bleiben", fordert der Hausarzt aus Handewitt. Die Arzt-Patienten-Beziehung darf nach seiner Ansicht nicht durch Einwirkung von außen belastet werden. "Therapietreue lässt sich nicht durch finanzielle Sanktionen erzwingen", glaubt Boie. Auch den Vorschlag, die Unterschrift von den Kassen einholen zu lassen, beurteilt er skeptisch: "Da wohnen zwei Seelen in meiner Brust. Als Arzt wäre ich froh, wenn ich das aus der Praxis fernhalten könnte. Als Bürger lehne ich das ab."

Gemeinsamer Widerstand von Ärzten und Patientenverband

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP), Wolfram Candidus, lässt kein gutes Haar an der geplanten Regelung. "Ärzte sollen immer häufiger als Spione gegen ihre Patienten eingesetzt werden", befürchtet Candidus. Er sieht die Regelung in Zusammenhang mit anderen Eingriffen des Gesetzgebers in das Arzt-Patienten-Verhältnis. Ziel sei offenbar eine völlige Kontrolle des Patienten. Gegen diese Eingriffe sollten sich Ärzte- und Patientenverbände nach seiner Ansicht gemeinsam wehren. Widerstand nur aus den Praxen erhofft er sich nicht, dafür fehle es an Zivilcourage. "Wir müssen unsere Kräfte bündeln und gemeinsam gegen solche Regelungen vorgehen", meint Candidus.

Was heißt therapietreu? Der GBA soll's richten

Rechtsgrundlage für den strittigen Passus ist Paragraf 62 Absatz 1 SGB V. Dabei geht es um die Umsetzung der so genannten Chronikerregelung. Darin wird festgelegt, wie hoch die Belastungsgrenze des Versicherten bei Zuzahlungen ist. Sie beträgt für gesetzliche Krankenversicherte in der Regel zwei Prozent des Haushaltseinkommens.

Abweichend davon beträgt die Belastungsgrenze unter anderem für chronisch Kranke, die in einem DMP eingeschrieben sind, nur ein Prozent des Haushaltseinkommens. Eine Bescheinigung, dass ein Versicherter die Zuzahlungsgrenze überschritten hat, darf die Krankenkasse aber nur ausstellen,

"wenn der Arzt ein therapiegerechtes Verhalten des Versicherten, beispielsweise durch Teilnahme an einem DMP feststellt".

Weiter heißt es lapidar: "Das Nähere regelt der Gemeinsame Bundesausschuss in seinen Richtlinien." Genau damit hat der GBA seine liebe Not. Denn wie das Verfahren aussehen soll, bei dem Patienten sich gegenüber dem Arzt erklären, ob sie sich therapiegerecht verhalten wollen oder nicht, weiß niemand.

Mitte November hat der GBA zunächst seine Beratungen auf Dezember vertagt. Es sei unmöglich, therapiegerechtes Verhalten zu definieren, sagte der Vizechef der KBV Dr. Carl-Heinz Müller. Unglücklich mit dem Regelungsauftrag sind auch die Kassen. Die Idee sei nicht umsetzbar, klagen sie.

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