UN-Konvention soll Rechte Behinderter stärken

MARBURG (ras). Eine rasche Ratifizierung der UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Behinderten fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe in Marburg.

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Am 3. Mai tritt die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen in Kraft. Vor fast genau einem Jahr hatte eine Delegation der Bundesregierung im Plenarsaal der Vereinten Nationen in New York das "Internationale Übereinkommen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen" unterzeichnet, jedoch noch nicht ratifiziert.

Doch mit der Unterschrift hat sich Deutschland verpflichtet, das Übereinkommen auch zu ratifizieren und die einzelnen Rechte, die im Text der Konvention geregelt sind, in das deutsche Recht zu übertragen. Da dies noch nicht geschehen ist, hat Robert Antretter, Vorsitzender der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, den Gesetzgeber aufgefordert, den Ratifizierungsprozess umgehend in Gang zu bringen.

Wirksam ist das Übereinkommen dann, wenn mindestens 20 Länder beim Generalsekretär der Vereinten Nationen eine Ratifikationsurkunde hinterlegen. Diese Zahl wurde Anfang April erreicht. Damit wird das Übereinkommen vier Wochen später völkerrechtlich wirksam. Niemals zuvor, so Antretter, habe es ein Völkerrechtsdokument gegeben, in dem die Rechte behinderter Menschen so weitgehend ausformuliert worden sind.

In dem Abkommen verpflichten sich die Staaten unter anderem dazu, geeignete Maßnahmen zu treffen, damit Gebäude, Straßen, Transportmittel, Schulen, Wohnhäuser, medizinische Einrichtungen und Arbeitsstätten Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich sind.

Weitere Infos dazu im Internet unter www.un.org/disabilities/

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