HINTERGRUND

Die Innenminister wollen Asylbewerber mit "Flugmedizinern" schneller abschieben

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:
Mit ärztlichen Attesten retten sich viele Asylbewerber zumindest vorübergehend gegen ihre Abschiebung per Flugzeug - zum Ärger der Innenminister..

Mit ärztlichen Attesten retten sich viele Asylbewerber zumindest vorübergehend gegen ihre Abschiebung per Flugzeug - zum Ärger der Innenminister..

© Foto: imago

Die Innenminister der Länder wollen abgelehnte Asylbewerber schneller und billiger abschieben. Dabei sollen ihnen zu Flugmedizinern fortgebildete Ärzte helfen und die Bewerber möglichst rasch "flugreisetauglich" schreiben. Gisela Penteker, Hausärztin und Mitglied des Flüchtlingsrates in Niedersachsen sagt: "Das Vorhaben spricht der ärztlichen Ethik Hohn!" Umstritten ist vor allem der Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen. Die Ärzte stehen vor einem schweren Konflikt zwischen ärztlicher Ethik und politischem Willen.

Der Beweis ihrer "Flugreise-Untauglichkeit" gilt vielen Asylbewerbern, als letzte Chance, im Land zu bleiben. "Ob den Betroffenen grundsätzlich die Abschiebung zuzumuten ist, auch was etwa die Qualität der gesundheitlichen Betreuung im Heimatland angeht, prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge", erklärt Wilfried Burghardt, Referent für "Rückführungen" im niedersächsischen Innenministerium, "wenn das Bundesamt es will, sind wir verpflichtet, abzuschieben."

Fluguntauglichkeit als letztes Mittel gegen die Abschiebung

Oft präsentieren die abgelehnten Bewerber dann vor der Abschiebung ärztliche Gutachten, die ihre Flugreisetauglichkeit bestreiten, und die dann von dritten Ärzten geprüft werden müssen. Nach Ansicht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Rückführung, der "AG Rück", bewahren die Gutachten und die Prüfer, die ihnen dann zustimmen, zu viele Menschen vor der Abschiebung und verteuern die Prozedur bei den Übrigen. Die Hälfte aller Abschiebeverfahren in Niedersachsen seien 2007 gescheitert, teilte das Innenministerium mit. 663 Menschen wurden 2007 abgeschoben. Kosten inklusive Flugtickets, Honorare für begleitende Ärzte und Erstattungen: 934 000 Euro, rund 1400 Euro pro Abschiebung.

Zu teuer, meint Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU), Vorsitzender der AG Rück. "Das Verfahren der ärztlichen Begutachtung zur Feststellung der Reisefähigkeit von abzuschiebenden Personen muss verbessert werden", heißt es in der Erklärung der Gruppe, "hierbei sollen zur Beurteilung der Flugtauglichkeit vermehrt Fachärzte für Flugmedizin gewonnen werden." In der Tat würden derzeit meistens Amtsärzte herangezogen, oft auch pensionierte Kollegen, bestätigt Gisela Penteker. Deren Namen bleiben geheim, die Kollegen sollen geschützt werden.

Minister wollen Abschiebungen vereinfachen.

Die Forderung der AG Rück nach anders qualifizierten Kollegen entpuppt sich derweil rasch als politisches Manöver, denn Flugreise-Untauglichkeit gibt es eigentlich gar nicht. Roland Quast, Leiter des Aeromedical Center in Stuttgart erklärt: "Praktisch jeder ist flugreisetauglich. Flugmediziner müssen beurteilen, ob Piloten und Bordpersonal fliegertauglich sind. Das ist etwas anderes."

Dabei gibt es bereits ein Konsenspapier zwischen der Bundesärztekammer (BÄK) und dem Innenministerium Nordrhein Westfalens. Darin geht es unter anderem um den Umgang mit den vielen Trauma-Patienten unter den Flüchtlingen. Oft würden solche Traumata vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht angesprochen und nicht erkannt, erklärt Hans-Wolfgang Gierlichs, Internist und Psychotherapeut aus Aachen und Mitglied der Härtefallkommission in Nordrhein Westfalen. Der Katalog legt fest, dass neben der Flugreisefähigkeit alle relevanten Krankheitsbilder vor einer Abschiebung zu untersuchen sind. Die wohl wichtigste Festlegung: Speziell der konkreten Gefahr einer Retraumatisierung im Sinne einer erheblichen Gesundheitsgefahr müsse in jedem Stadium des Vorgangs der Abschiebung nachgegangen werden, so Gierlichs. Also auch kurz vor der Abschiebung.

Genau das will die AG Rück nun offenbar verhindern. Wenn das Bundesamt die Abschiebung beschlossen hat, will man sich in den Innenministerien nur noch um die Flugreisetauglichkeit kümmern. Zwar veröffentlichte die Bundesärztekammer noch im Januar 2005 ein Fortbildungscurriculum, zur "Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren bei Erwachsenen". Aber das Konsenspapier von BÄK und Nordrhein Westfalen wird nicht umgesetzt. "Er ist politisch nicht gewollt", sagt Penteker. In der Tat sind Hessen und Niedersachsen aus der Arbeitsgruppe, die das Papier entwickelte, ausgestiegen, bestätigt Wilfried Burghardt.

Die Innenminister wollen mit "Flugmedizinern" Kosten senken

Die Länder indessen wollen die Abschiebung bald beschleunigen. Kann ein "Flugmediziner" die Flugreisetauglichkeit bestätigen, schiebt das Land den "Abschübling", wie er im Amtsdeutsch heißt, ab. "Wir können nur immer wieder die Kollegen über die Missstände bei der Abschiebung informieren", sagt Penteker.

In der Tat: Wenn die Menschen Deutschland verlassen haben, sind sie nicht verschwunden. Ihre Geschichte geht weiter. Ein Artikel des "ZEIT Magazins" schildert das Schicksal von abgeschobenen Deutsch-Afrikanern. Die 16-jährige Belinda hat es nach 13 Jahren in der hessischen Provinz jetzt nach Togo verschlagen: "Jeden Morgen um halb fünf läuft Belinda durch den roten Sand zum Brunnen, aber es gelingt ihr kaum, die Wassereimer auf dem Kopf zu balancieren. "Odelo", rufen dann die Kinder in der Nachbarschaft und lachen. Odelo heißt: die Weggeworfene."

FAZIT

Viele Asylbewerber greifen jährlich zum letzten Strohhalm "FlugreiseUntauglichkeit", um doch nicht abgeschoben zu werden. Das ärgert die Innenminister der Länder, die die vom Bund beschlossenen Abschiebungen durchsetzen müssen. "Flugmediziner" sollen das jetzt ändern. Mediziner warnen indes vor Retraumatisierungen durch eine verschärfte Abschiebepraxis. (eb)

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