Versorgung über Grenzen - bei Blockade drohen Strafen
BRÜSSEL (spe). Länder, die künftig darauf bestehen, dass sich Patienten einen Krankenhausaufenthalt im EU-Ausland vorab von ihrer Krankenkasse genehmigen lassen, müssen damit rechnen, dass die Europäische Kommission sie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt.
Veröffentlicht:Dies machte EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou bei der Vorstellung des Kommissionsvorschlags für eine Richtlinie über die Ausübung von Patientenrechten bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung deutlich. Nach den Plänen der Kommission sollen die Patienten künftig ambulante und stationäre Behandlungen im EU-Ausland auf Kosten ihrer Krankenkasse spontan in Anspruch nehmen dürfen.
Die Behörde will grundsätzlich nur in Einzelfällen Ausnahmen zulassen. Diese soll für Länder gelten, die nachweisen können, dass ein allzu großer Run ihrer Sozialversicherten auf ausländische Krankenhäuser ein unkalkulierbares Risiko für das heimische Gesundheitssystem darstellt.
Dies könnte vor allem Länder mit Wartelisten, wie Schweden, Dänemark, Großbritannien oder die Niederlande treffen, hieß es in Brüssel. Die Kommission wolle sich aber vorbehalten, die Ausnahmeregelungen zu prüfen, sagte Vassiliou. Sollte ein Mitgliedstaat Vorabgenehmigungen einführen, obwohl die Behörde dies für nicht gerechtfertigt hält, drohe der Gang zum EuGH, so die Kommissarin weiter.
Sie betonte zugleich, dass sie nicht davon ausgeht, dass der Anteil an Auslandsleistungen von derzeit schätzungsweise ein Prozent des Gesamtbudgets der Sozialversicherungen in der EU (etwa zehn Milliarden Euro) in Zukunft stark zunehmen werde.