KOMMENTAR
Ein gutes Modell steht auf dem Spiel
Es ist erstaunlich, was es im deutschen Gesundheitswesen gibt: eine flächendeckende Integrationsversorgung, für die es keine gesetzliche Grundlage gibt. Ein Modell, bei dem Ärzte und Nichtärzte, in diesem Fall Heil- und Sozialpädagogen, zusammenarbeiten.
Eine Kooperation, die die Arbeit des Arztes um den Faktor 3 wirksamer macht und die die Brücke zwischen ärztlicher Versorgung, familiärem und schulischem Umfeld schlägt. Seit 1994 gibt es die Sozialpsychiatrische Vereinbarung, als Ergänzung des Bundesmantelvertrages auf Bundesebene für die Ersatzkassen sowie in regionalen Verträgen mit den Primärkassen.
Es ist ein Versorgungsmodell, das sich am Krankheitsproblem der betroffenen Kinder und ihrer Eltern orientiert und nicht nach der Finanzierungszuständigkeit eines Kostenträgers oder der sauber abgezirkelten fachlichen Kompetenz einer bestimmten Profession. Angesichts berufspolitischer Kontroversen über das Verhältnis von Ärzten und Nichtärzten ist die Praxis also viel weiter.
Kurzum: Was Kinder- und Jugendpsychiater in den vergangenen zehn Jahren aufgebaut haben, ist vorbildlich. Das gilt auch für die Einsicht der Krankenkassen, die in diesem Fall ihre mitunter eng erscheinende Perspektive auf eine gesellschaftliche Dimension erweitert haben.
Gerade deshalb lohnen sich nun Anstrengungen, die eher formalen Ursachen für die Kündigung der Sozialpsychiatrie-Vereinbarungen zu überwinden.
Lesen Sie dazu auch: Kassen kündigen die Sozialpsychiatrie Integrationsmodell vor dem Aus?