BÄK gedenkt verfolgter jüdischer Ärzte

BERLIN (dpa). 70 Jahre nach Verhängung des Berufsverbots für jüdische Ärzte in Nazi-Deutschland hat die Bundesärztekammer der verfolgten Kollegen gedacht.

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"Die Rolle von Ärzten in der Zeit des Nationalsozialismus ist auch über 60 Jahre nach Ende der NS-Zeit noch längst nicht aufgearbeitet", sagte Bundesärztekammer-Präsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe in Berlin. Es seien schließlich auch viele Ärzte an der Vertreibung ihrer jüdischen Kollegen beteiligt gewesen.

Zum 30. September 1938 waren per Gesetz alle Approbationen der jüdischen Ärzte im Deutschen Reich erloschen. Sie durften sich danach nur noch "Krankenbehandler" nennen und ausschließlich jüdische Patienten behandeln. Es seien nicht allein Feigheit und Opportunismus gewesen, die so manchen Arzt zum Verrat der jüdischen Kollegen geführt hätte, sondern oft auch ideologische Überzeugung. "Eine gründliche Aufarbeitung steht nach wie vor aus. Jede Initiative dazu wird von der Ärzteschaft nachdrücklich unterstützt", sagte Hoppe.

Nach Jahrzehnten des Wegschauens war das Thema erst in den 80er Jahren auf Ärztetagen aufgegriffen worden. "Die Scham wird immer bleiben; wir können die Vergangenheit niemals bewältigen", sagte der frühere Ärztekammer-Präsident Professor Karsten Vilmar auf dem Deutschen Ärztetag 1987 in Karlsruhe. Hoppe betont die Verpflichtung, Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen.

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