Kommentar
Der Terror von innen
Was dem islamistischen Terrorismus nicht durch Bombenattentate gelingt, das scheint er durch sein Drohpotenzial zu erreichen: die Aushöhlung freiheitlich rechtsstaatlicher Gesellschaften, in denen die Befugnisse des Staates sorgsam gegen die Freiheitsrechte seiner Bürger austariert sind. In besonderer Weise geschützt sind dabei die intimen Räume der Berufsgeheimnisträger: der Parlamentarier, der Rechtsanwälte und auch der Ärzte.
Gleich mehrfach hat der Staat in jüngster Vergangenheit seine Befugnisse erweitert, in die Intimsphäre seiner Bürger einzudringen: Die Notwendigkeit dazu wurde behauptet, aber nicht bewiesen. Faktisch ist das Risiko, Opfer eines Terroranschlags zu werden, so gering, dass es nicht berechenbar ist.
Ferner ist überhaupt nicht evident, dass die nun erlaubten Möglichkeiten zur Ausspähung der Bürger geeignete Mittel zur Abwehr einer (hypothetischen) Terrorgefahr geeignet sind. Wohl aber eignet sich das neue Recht des Staates, den Rahmen seiner Anwendung schleichend auszudehnen. Denn Kriminalität lauert überall.
Damit gelingt dem Terrorismus über den Umweg der vermeintlichen Verbrechensprävention, was er mit Bomben nicht vermocht hat: den Rechtsstaat zu entkernen.
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