Ist der Parlamentarier wirklich wichtiger als ein Arzt?

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BERLIN (HL). Für einen einheitlichen Schutz der Berufsgeheimnisträger, also auch für Ärzte, plädiert die FDP-Rechtspolitikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Aber dieser Schutz ist längst durchbrochen - die Intimsphäre von Patienten nicht mehr garantiert.

Ist der Parlamentarier wirklich wichtiger als ein Arzt?

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Vor dem Hintergrund der Terrorismus-Prävention höhlt der Staat die Intimsphäre seiner Bürger weiter aus. Das gilt auch für die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient. Absoluten Schutz genießen nur Parlamentarier, Priester und Rechtsanwälte, wenn sie Strafverteidiger sind; relativ ist der Schutz bei allen anderen Berufsgeheimnisträgern.

Verfassungsrechtlich ist das umstritten, so die FDP-Rechtspolitikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bei der NAV-Hauptversammlung am Freitag in Berlin. Politisch sei aber ein einheitlicher Schutz aller Berufsgeheimnisträger geboten. Denn Grund- und Freiheitsrechte der Bürger seien nicht gnadenhalber gewährt, sondern aufgrund einer objektiven Wertordnung verbürgt. Dieser Schutz müsse absolut sein, weil sonst Menschen in schwierigen Lebenslagen, die intimste Geheimnisse offenbaren, zutiefst verunsichert würden.

Der Staat schnüffelt bis in die einzelne Arztpraxis.

Leutheusser-Schnarrenberger: "Der Datenschutz ist kein Verhinderungsrecht und kein Täterschutz, sondern ein Schutz für den Bürger - er entspricht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einem Grundrecht."

Kritisch bewertet Leutheusser-Schnarrenberger auch Projekte wie die Gesundheitskarte - je nachdem, in welcher Form die Daten gespeichert werden. Bislang gebe es keine vergleichbare Sammlung so hochsensibler Daten wie beim E-Karten-Projekt; und deshalb ist die FDP-Politikerin gegen eine zentrale Datenspeicherung. Der gleichen Auffassung ist auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar.

Dr. Franz-Josef Bartmann vom Vorstand der Bundesärztekammer befürchtet, dass für viele Patienten der Schutz längst nicht mehr existiert, beispielsweise dann, wenn sie ihre Gesundheitsdaten auf einem Stick gespeichert haben, der von jedermann gelesen werden kann.

Für den NAV-Vorsitzenden Dr. Klaus Bittmann folgt daraus: "Wer die Datenhoheit hat, der hat auch die Macht." Diese dürften Ärzte nicht aus der Hand geben. Würden Ärzte Patientenrechte nicht mehr schützen, dann verlören sie auch ihr Berufsrecht.

Anders sehen das Rechtspolitiker der Koalition wie Dieter Wiefelspütz. Er habe Respekt vor den Medizinern, aber ihre Rolle sei eine andere als die von Strafverteidigern und Abgeordneten. Sie seien keine Verfassungsorgane. "Das Parlament ist ein wenig wichtiger als ein wichtiger Arzt", zitiert ihn die "Süddeutsche Zeitung".

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