Die Sicht von Kliniken und Innovatoren
Staatliche Grundsatznormen sind unverzichtbar
Prinzipiell funktionsfähig - aber so weitreichend, dass das Szenario wohl nicht realistisch ist. So urteilen Vertreter von Kliniken und neuen Versorgungsformen über das Marktwirtschafts-Szenario für 2020.
Gebe es lediglich einen abstrakten Sicherungsanspruch der Bürger, dann werde es häufig dazu kommen, dass der Gesetzgeber als letzte Instanz doch immer wieder regulierend eingreifen werde. Eher werde wohl ein Kernleistungskatalog als Mindeststandard definiert. Normative Grundsatzfragen sollte der Gesetzgeber nicht aus der Hand geben.
Bei einer Privatisierung des Versicherungsmarkts wird erwartet, dass heute große gesetzliche Kassen schnell in eine dominante Stellung hineinwachsen. Nicht akzeptiert wird das Kostenerstattungsprinzip für Krankenhausleistungen - das Inkassorisiko sei zu groß.
Widersprüchlich ist die Bewertung der Frage, ob Versicherte und Patienten sich so organisieren können, dass ihnen Konsumentensouveränität zugesprochen werden kann.
Ein liberalisierter Gesundheitsmarkt werde zu einem vielfältigen Angebot an Leistungserbringer-Strukturen führen. Konträr bleibt, ob Leistungserbringer sich als starke Akteure positionieren können oder ob sie unter den Druck der Versicherungen geraten. Probleme werden für die Versorgung in ländlichen Räumen gesehen. Realistisch seien tarifspezifische Arzneimittelverträge zwischen Herstellern und Versicherung. Nicht jeder Versicherte werde Anspruch auf alle Arzneien haben. (HL)
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