Hoppe bleibt bei Nein zum BKA-Gesetz
BERLIN (HL). BÄK-Präsident Hoppe lehnt das BKA-Gesetz trotz Korrekturen ab. Es bleibe nämlich dabei, dass das Patientengeheimnis in Frage gestellt werde, weil Ärzte anders als Priester und Abgeordnete keinen umfassenden Schutz ihrer Verschwiegenheitsrechte genießen.
Hoppe: "Abhörverbote, Verschwiegenheitspflichten und Zeugnisverweigerungsrechte gehören zu den unabdingbaren Rahmenbedingungen der ärztlichen Berufsausübung."