Zähes Ringen im Bewertungsausschuss
Berlin (HL). KVen und Krankenkassen auf Landesebene können eigenständig vereinbaren, wie und in welchem Ausmaß sie Verluste als Folge der Vergütungsreform begrenzen wollen.
Veröffentlicht:Das ist der einzig greifbare Beschluss, den der Erweiterte Bewertungsausschuss am vergangenen Freitag zustande gebracht hat. Er soll es den KVen erleichtern, in eigener Autonomie mit ihren Vertragspartnern die Konvergenzphase auszugestalten.
Unüberbrückbar ist offenbar die Kluft bei der Honorierung der von Ärzten an ihre Praxismitarbeiterinnen delegierbaren Leistungen. Die Kassen bieten ein aus der Sicht der Ärzte inakzeptables Honorar von etwa sieben Euro, fordern aber als Voraussetzung umfangreiche zeitliche Investitionen in die Fortbildung der Helferinnen. Mangels Einigungsfähigkeit mit den Kassen wird nun eine Ersatzvornahme des Bundesgesundheitsministeriums angestrebt.
Konkretere Beschlüsse könnten bei der nächsten Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses fallen, die auf den 17. März anberaumt ist. Dann sollen Leistungen definiert werden, die nicht mehr in das Regelleistungsvolumen fallen und gesondert vergütet werden. Das Ziel der KBV ist dabei, die besondere Situation von Praxen zu berücksichtigen, die relativ kleine Fallzahlen haben, deren Fallwert aber aufgrund des Leistungsspektrums hoch ist. Eine weitere Sitzung ist Ende März.