Rückstand bei Beiträgen? Vorsorge zahlt die Kasse!

Veröffentlicht:

BERLIN (fst). Sind gesetzlich Krankenversicherte mit Beitragszahlungen zwei Monate im Rückstand, dann ruht ihr Leistungsanspruch: Sie erhalten nur eine Versorgung nach dem Asylbewerberleistungs-Gesetz.

Die dortigen Vorschriften sehen aber einen Anspruch auf "medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen" vor, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Links-Fraktion. Säumige Beitragszahler bekämen Vorsorgeuntersuchungen somit weiter bezahlt. Gar keine Einschränkungen gebe es in diesen Fällen für mitversicherte Familienmitglieder - besonders für Kinder (wir berichteten).

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch.

© Rolf Schulten

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System