Genitalverstümmelung härter bestrafen!
BERLIN (hom). Mehrere Abgeordnete des Bundestages wollen erreichen, dass die Genitalverstümmelung bei Frauen künftig als schwere Körperverletzung geahndet und mit einer Strafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft wird.
Ein entsprechender überfraktioneller Gesetzentwurf wurde jetzt im Parlament eingebracht. Bei der Genitalverstümmelung handelt es sich um Eingriffe an den weiblichen Genitalien, die meistens an Mädchen zwischen dem siebten und 18. Lebensjahr erfolgen. Dabei werden wesentliche Teile der weiblichen Sexualorgane beschädigt, mitunter sogar entfernt.