Neues Gesetz soll Patientenrechte bündeln

BONN (iss). Die SPD will die Rechte von Patienten in einem eigenen Gesetz zusammenfassen. "Ich bin dabei, Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz zu erarbeiten", sagte Helga Kühn-Mengel, SPD-Abgeordnete und Patientenbeauftragte der Bundesregierung, bei einer Fachtagung in Bonn.

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In ihrer Arbeit als Patientenbeauftragte habe sie immer wieder die Erfahrung gemacht, dass viele Patienten ihre Rechte nicht kennen. Das liege daran, dass sie zersplittert an verschiedenen Stellen festgehalten werden. Auch habe die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren neue Rechte von Patienten definiert, die aber nicht transparent und nachvollziehbar seien, so Kühn-Mengel.

Diese Unübersichtlichkeit will die SPD mit dem Patientenrechtegesetz beheben (wir berichteten). Es sei klar, dass aus dem Vorhaben in dieser Legislaturperiode nichts werde, betonte Kühn-Mengel. Die SPD habe den Punkt aber in ihr Regierungsprogramm aufgenommen. "Das wird auch Gegenstand von Koalitionsverhandlungen."

In dem Gesetz soll unter anderem festgelegt werden, was Gegenstand des Behandlungsvertrags zwischen Arzt und Patient ist, welche Anforderungen Dokumentation, Aufklärung und Information durch den Arzt erfüllen müssen. Auf das Gesetz sollen sich künftig Patienten auch berufen können, wenn sie bei Verdacht eines Behandlungsfehlers Behandlungsunterlagen einfordern, erläuterte Kühn-Mengel.

"Ein Krankenhaus, das die Unterlagen nicht herausgeben will, müsste dann mit Sanktionen rechnen, etwa der Beweislastumkehr." Auch das Risikomanagement und der Umgang mit Fehlern oder Beinahe-Fehlern in der Versorgung sollen dort geregelt werden. "Die Stärkung des präventiven Bereichs wäre ein Teil des Gesetzes."

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