Ärzte und Politiker streiten über Patientenverfügungen

BERLIN(dpa). Kurz vor den entscheidenden Bundestags-Beratungen hat die Bundesärztekammer eindringlich vor einer gesetzlichen Regelung für Patientenverfügungen gewarnt. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verteidigte dagegen die Pläne.

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"Wir Ärztinnen und Ärzte befürchten, dass eine detaillierte gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen mehr Schaden anrichtet als Nutzen bringt", heißt es in einem Schreiben von Professor Jörg-Dietrich Hoppe und Dr. Frank Ulrich Montgomery an Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU).

Der Präsident und der Vize der BÄK plädieren für den Verzicht auf das Gesetz. Kauder unterstützt diese Position in seiner Antwort ausdrücklich. Bundesjustizministerin Zypries plädiert dagegen für ein Gesetz zu den bereits millionenfach abgegebenen Patientenverfügungen. Sie sprach von einer "Blockadehaltung" Kauders. Auch für die Ängste der Ärzte vor einer Verrechtlichung des Sterbens gebe es keinen Grund.

Nach Angaben von Zypries müssen in dieser wichtigen Frage die Rechtsunsicherheiten beseitigt werden. "Wir wollen für alle Beteiligten - Patienten, Angehörige, Pflegepersonal und auch Ärzte - mehr Rechtssicherheit schaffen", betonte sie. "In Deutschland haben bereits über acht Millionen Menschen eine Patientenverfügung. Sie wollen sicher sein, dass ihr Selbstbestimmungsrecht gerade in einer Phase schwerer Krankheit beachtet wird."

Zypries warb damit nochmals für den Entwurf einer Gruppe um den SPD-Abgeordneten Joachim Stünker, der Patientenverfügungen weitgehend Geltung verschaffen will. Die Voraussetzung: Die Verfügungen passen auf die konkrete Behandlungssituation. Daneben liegen Entwürfe einer anderen Parlamentariergruppe um den stellvertretenden Unions- Fraktionschef Wolfgang Zöller (CSU) sowie einer dritten Gruppe um Wolfgang Bosbach (CDU) vor, der ebenfalls Unions-Fraktionsvize ist. Der Unterschied zwischen den Vorschlägen: Die Frage der Reichweite beziehungsweise der Grad der Verbindlichkeit einer Patientenverfügung. Eine vierte Gruppe lehnt jede Regelung ab.

Mit Patientenverfügungen kann festgelegt werden, wie eine ärztliche Behandlung ablaufen soll, wenn der Patient zum Beispiel im Koma liegt und sich nicht äußern kann. Bislang gibt es dazu trotz unklarer Rechtslage keine gesetzliche Bestimmung. Im Bundestag wird bereits seit sechs Jahren zum Teil erbittert darüber gestritten.

Auch der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) stellte sich am Wochenende im Streit um das Gesetz gegen die Bundesärztekammer. Niemand werde gezwungen, eine Patientenverfügung abzufassen. Aber diejenigen, die eine solche Verfügung abgegeben hätten oder es vorhätten, wollten Rechtssicherheit.

"Die Menschen wollen wissen, ob im Fall des Falles ihre Patientenverfügung respektiert wird oder nicht. Dieser Thematik muss sich der Gesetzgeber stellen", sagte Bosbach. Mit Patientenverfügungen kann die Art und der Umfang von Behandlungen für den Fall festgelegt werden, dass ein Mensch wegen einer schweren Erkrankung nichts mehr dazu sagen kann.

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