Ein Bärendienst für Ärzte und Patienten

Von Dr. Frank U. Montgomery Veröffentlicht:

Eines ist sicher gut: Die Debatte um die Gültigkeit von Patientenverfügung ist beendet. Das Ergebnis ist gleichwohl zutiefst unbefriedigend. Statt mehr Rechtssicherheit gibt es nur mehr Zweifel. Wer bisher zögerte und zauderte eine Patientenverfügung zu verfassen, wird es nach diesem Gesetz noch unsicherer sein.

Es gilt der Wille des Patienten. Das ist nicht neu, das war auch schon vorher so. Neu ist jetzt, dass eine Patientenverfügung die Ärzte auch dann bindet, wenn die zugrunde liegende Erkrankung gar nicht zum Tode führt. Und bedauerlich ist, dass in Verbindung mit diesem vielleicht ins Leben einschneidenden Akt nicht einmal eine Beratung durch eine kompetente Person des Vertrauens vorgesehen ist.

Gefährlich ist auch, dass der Person des Betreuers eine dramatische Macht zugewachsen ist. Er entscheidet jetzt für den Patienten - entscheidet er gegen die Ärzte, muss ein Gericht urteilen. Dieses Gesetz wird daher entweder therapeutischen Nihilismus bei Ärzten fördern oder Gerichte beschäftigen. Schulterzucken oder Gericht anrufen - das wird die Alternative der Ärzte werden.

Dabei löst das Gesetz die wirklichen Probleme nicht. Eine Herausforderung sind nicht die Patienten, die eine Patientenverfügung haben, sondern die, die keine haben! Das sind immerhin 85 Prozent der Bevölkerung. Eine Debatte wäre dann fruchtbar, wenn es gelänge, mehr Menschen zu motivieren, sich mit ihrem Sterben und ihrem Tod zu befassen und klare Verfügungen zu treffen.

Wir haben deswegen vorgeschlagen, statt neuer Gesetze eine Kampagne zur Verankerung der Patientenverfügungen im Gedankengut aller Menschen zu starten. Wir haben vorgeschlagen, dass möglichst viele Bürger eine Patientenverfügung verfassen, einen Betreuer aus dem Kreise ihrer Angehörigen oder Lieben benennen und eine Vorsorgevollmacht verfügen. Wer jetzt eine Patientenverfügung hat oder neu verfasst, legt sein Leben in die Hände dieses Papiers und eines Betreuers. Hat er keinen ernannt, wird ein Berufsbetreuer ernannt.

Mit diesem Konzept kann man aber die Menschen nicht überzeugen, die aus Angst, Zweifel oder Zaudern bisher keine Patientenverfügung erlassen haben. Diese werden durch die apodiktische Formularlösung des neuen Gesetzes eher von Festlegungen abgeschreckt. Damit aber verkehrt sich der Zweck des Gesetzes in sein Gegenteil. Es wird nicht mehr Patientenverfügungen geben, sondern weniger. Statt Rechtssicherheit zu schaffen - die es schon gab - werden Zweifel und Angst geschürt. Den Ärzten und den Patienten ist damit ein Bärendienst erwiesen.

Lesen Sie dazu auch den Hintergrund: Gesetz zu Patientenverfügungen bringt Ärzten neue Probleme

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