AGnES-Einsatz auch in Gebieten ohne Unterversorgung?

Sind die bisherigen Regeln zu eng? Wo dürfen Hausbesuchskräfte in Brandenburg eingesetzt werden?

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Gemeindeschwester unterwegs - eine Länderöffnungsklausel soll mehr Sicherheit geben.

Gemeindeschwester unterwegs - eine Länderöffnungsklausel soll mehr Sicherheit geben.

© Foto: ami

POTSDAM. In Brandenburg wartet man auf die Nachbesserung des Beschlusses zum Einsatz von Hausbesuchskräften im Delegationsverfahren.

Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) berichtete im märkischen Landtag Anfang Juli, dass Brandenburg sich wie Mecklenburg-Vorpommern für eine Ergänzung mit Blicka auf den Beschluss des Bewertungsausschusses einsetzt. Der Beschluss sieht jetzt vor, dass die Hausbesuchskräfte nur in Gebieten mit bestehender oder drohender Unterversorgung eingesetzt werden können. Mit einer Länderöffnungsklausel soll gewährleistet werden, dass die zusätzlichen Kräfte in Flächenländern überall eingesetzt werden können. Diesen Wunsch begründet die märkische Gesundheitsministerin damit, dass auch in Gebieten, die nicht von Unterversorgung bedroht sind, der Ansturm auf die Arztpraxen groß und eine Entlastung durch eine Gemeindeschwester daher wünschenswert sei. "Wir werden dranbleiben, damit der Bewertungsausschuss den Bitten einzelner Länder Folge leistet", so Ziegler.

Bei der KV hatten bis Ende Juni 19 Praxen insgesamt 26 Anträge auf Abrechnung dieser Hausbesuche durch Pflege- oder Assistenzkräfte wie AGnES oder Verah gestellt. Die KVBB spricht für die Anträge eine zeitlich befristete Genehmigung aus, soweit die Kriterien, die die Bundesebene vorgegeben hat erfüllt sind. Innerhalb der Frist muss die Hausbesuchskraft ihr Curriculum abschließen. Dann wird die Genehmigung verlängert, andernfalls erlischt sie. Die märkische Ärztekammer will dazu ab September ein Fortbildungs-Curriculum für Medizinische Fachangestellte anbieten.

Drei der Anträge kommen laut KVBB aus nicht unterversorgten Gebieten. Wie mit diesen Anträge umgegangen werden soll, ist bei der KVBB derzeit unklar. Das Bundesgesundheitsministerium hatte den Beschluss des Bewertungsausschusses nicht beanstandet, den Ausschuss aber aufgefordert, Details zu überprüfen (wir berichteten). Die KVBB geht davon aus, dass der Bewertungsausschuss die von den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern geforderte Länderöffnungsklausel demnächst beschließt.

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