Behindertes Kind vergessen - Fahrer erhält Geldstrafe
BREMEN (stg). Zwei ehemalige Mitarbeiter eines Bremer Behindertenfahrdienstes, die ein achtjähriges Mädchen nach dem Abholen von der Schule über Nacht im Kleinbus vergessen hatten (wir berichteten), müssen insgesamt 800 Euro Strafe wegen fahrlässiger Körperverletzung zahlen. Entsprechende Strafbefehle des Amtsgerichts sind rechtskräftig geworden, nachdem die beiden auf einen möglichen Einspruch verzichtet hatten. Das berichtete eine Sprecherin des Amtsgerichts auf Anfrage unserer Zeitung.
Der inzwischen fristlos gekündigte Fahrer muss demnach 480 Euro zahlen, sein Begleiter - ein mittlerweile regulär aus dem Dienst ausgeschiedener Zivildienstleistender - 320 Euro.
Wie mehrfach berichtet, war die an Autismus leidende Miriam 17 Stunden lang angeschnallt in der hintersten Reihe eines VW-Transporters sitzen gelassen worden, weil sie offenbar vergessen wurde. Die Achtjährige konnte sich weder verständlich machen noch den Gurt öffnen und wurde erst am nächsten Morgen zu Schichtbeginn entdeckt.
Die Geschäftsführerin des Hilfsdienstes, Angelika Gabriel, berichtete, dass sich Miriam nach kurzer Unterbrechung inzwischen wieder von dem Fahrdienst zur Schule und zurück nach Hause transportieren lasse. Ihr jetziger Fahrer habe den Eindruck, dass es ihr gut gehe; aber es sei schwer zu beurteilen, wie es ihr wirklich gehe, sagte Gabriel. Die Geschäftsführerin hatte sich nach dem Vorfall persönlich bei der Familie entschuldigt.