KARLSRUHE (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat das Verfahren zum eingeschränkten Adoptionsrecht für Lesben und Schwule offiziell eingestellt. Nach dem Rückzug der bayerischen Klage sei kein öffentliches Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens ersichtlich, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.
Bayern hatte ursprünglich gegen die 2005 beschlossene Stärkung der Rechte gleichgeschlechtlicher Paare Normenkontrollklage erhoben. Vor Kurzem hat der Freistaat die Klage zurückgezogen und seinen Widerstand gegen die sogenannte Stiefkind-Adoption aufgegeben - also gegen die Möglichkeit, die Kinder eines Lebenspartners zu adoptieren.
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