Einigung zum Basistarif: Erlaubt ist Faktor 0,9 bis 1,2
BERLIN (HL/hom). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich nach zähem Ringen und zwischenzeitlicher Einschaltung des Schiedsamtes auf eine restriktive Regelung für die Höchstmultiplikatoren im Basistarif geeinigt. Die Vereinbarung tritt zum 1. April 2010 in Kraft.