Keine Fusion der Rechtsmedizin in Niedersachsen

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GÖTTINGEN (pid). Die Göttinger Rechtsmedizin bleibt eigenständig. Die Pläne für ein gemeinsames rechtsmedizinisches Institut mit der Medizinischen Hochschule Hannover seien vom Tisch, bestätigte am Dienstag der Sprecher der Göttinger Universitätsmedizin, Stefan Weller. Vor allem organisatorische Gründe hätten den Ausschlag dafür gegeben, dass man sich gegen eine solche Zusammenlegung entschieden habe.

Die Überlegungen waren durch den Wechsel des früheren Leiters der Göttinger Rechtsmedizin, Professor Michael Klintschar, ausgelöst worden. Dieser hatte Anfang des Jahres die Leitung des Instituts für Rechtsmedizin in Hannover übernommen und zunächst weiter kommissarisch die Leitung der Göttinger Abteilung inne.

Inzwischen gibt es diese Doppelfunktion nicht mehr. Jetzt führt der Leiter der Blutalkoholuntersuchungsstelle, Professor Wolfgang Grellner, kommissarisch die Abteilung. Neben dem Alkohol-Labor blieben auch die übrigen Dienstleistungen erhalten, sagte Weller.

Auch Forschung und Lehre werde es weiterhin geben. Die Göttinger Rechtsmedizin war vor einigen Jahren als Folge des von der CDU-/FDP-Landesregierung verhängten Sparprogramms für die Universitäten akut von der Schließung bedroht gewesen.

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