Integrierten Versorgung

Die Chronik

1997 Modellvorhaben/Strukturverträge

Veröffentlicht:

Mit dem 2. Neuordnungsgesetz bekommen Krankenkassen die Möglichkeit, Modellvorhaben (Paragrafen 63 bis 65 SGB V) in zeitlich befristeten Verträgen mit einzelnen Ärzten oder KVen zu vereinbaren. Bei positivem Ergebnis sollen sie in die Regelversorgung übernommen werden. Strukturverträge nach Paragraf 73 a sollen innovative Vergütungsmodelle ermöglichen.

2000 Integrierte Versorgungsformen

Mit der Gesundheitsreform 2000 bekommt die sektorübergreifende Leistungserbringung eine gesetzliche Grundlage (Paragrafen 140a bis 140d SGB V). Dabei soll eine Vielzahl von Leistungserbringern mit dem Ziel einer ganzheitlichen und effizienten Leistungserstellung zusammenwirken. Die Regelung ist komplex, eine Finanzierung fehlt.

2002 DMP und RSA-Reform

Disease-Management-Programme (DMP) werden auf gesetzlicher Basis eingeführt Paragraf (137f - g). Unter Ärzten ist das Projekt zunächst umstritten. Die Finanzierungssystematik macht DMP jedoch für Kassen und Ärzte interessant. Für eingeschriebene Versicherte erhalten Kassen einen Zuschuss aus dem RSA, die Ärzte bekommen Extrahonorare. Indikationsspezifische, sektorübergreifende Behandlungsprogramme gibt es für folgende chronische Krankheiten: Diabetes mellitus I und II, Brustkrebs, koronare Herzkrankheiten, Asthma bronchiale, COPD.

2004 Reform der Integrationsversorgung

Mit dem Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz (GMG) tritt 2004 eine Vereinfachung der Integrationsversorgung in Kraft. Außerdem wird eine Finanzierungsgrundlage geschaffen: Ein Prozent der Gesamtvergütungen für Ärzte und Krankenhäuser - rund 700 Millionen Euro -werden von den Budgets abgezogen und stehen für die Integrationsversorgung zur Verfügung. Wesentliche Voraussetzung: IV muss interdisziplinär und/oder sektorenübergreifend organisiert sein. Die Realisierung erfolgt in Selektivverträgen zwischen Kassen und mehreren Leistungserbringern. KVen sind definitionsgemäß nicht beteiligt.

2007 Weitere Verbesserungen für IV

Mit dem WSG soll die Anschubfinanzierung auf bevölkerungsbezogene Versorgung konzentriert werden. Die Anschubfinanzierung wird auf Ende 2008 verlängert. Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz werden einbezogen.

2008 Anschubfinanzierung läuft aus

Am Jahresende 2008 gibt es insgesamt 6407 Verträge zur Integrierten Versorgung, die bei der BQS gemeldet sind. Insgesamt nehmen daran etwas mehr als vier Millionen Versicherte teil. Das Vergütungsvolumen beläuft sich im Jahr 2008 auf 811 Millionen Euro. Die Zahl der Neuverträge hat sich bereits 2008 auf 756 halbiert.

Schwerpunkt Integrierte Versorgung: Hoffnungsträger oder große Illusion? Das Problem Multimedikation Implus für Innovationen Gesundes Leben, gesunde Arbeit Was ist nötig? Anreize und Ruhe an der Gesetzesfront Die Chronik der Integrierten Versorgung Kommentar: Was fehlt, ist Geduld

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