Droht Tarifverträgen für Ärzte bald das Aus?

Arbeitgeberverband und Deutscher Gewerkschaftsbund wollen den Einfluss von Berufsgewerkschaften beschränken. Sie werben bei Politikern massiv um Unterstützung.

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Ärzte haben sich eigene Tarifverträge erfolgreich erstreikt.

Ärzte haben sich eigene Tarifverträge erfolgreich erstreikt.

© Lindenthaler / imago

NEU-ISENBURG (chb). Seit sich der Marburger Bund aus der Tarifgemeinschaft mit Verdi gelöst hat und selbst mit den Kliniken Tarifverträge aushandelt, sind die Mitgliederzahlen des Verbandes und entsprechend der gewerkschaftliche Organisationsgrad in den Kliniken stark gestiegen.

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Zurückzuführen ist das auf den Einsatz des Verbandes, der die Klinikärzte in den vergangenen Jahren immer wieder motivieren konnte, für arztspezifische Tarifverträge, mehr Gehalt und bessere Arbeitsbedingungen für Ärzte zu streiken. Die Zeit, solche Forderungen durchzusetzen, war günstig, weil viele deutsche Kliniken händeringend Ärzte suchen.

Doch jetzt könnte die Ärztegewerkschaft wieder an Einfluss verlieren. Nicht weil sich die Arbeitgeber geschlossen gegen sie verschworen haben, sondern weil der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Bundesverband Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) ein Bündnis eingegangen sind, um den Einfluss der Spartengewerkschaften zu beschneiden.

Gemeinsam suchen für ihr Vorhaben Verbündete in den politischen Parteien. Die Kanzlerin hat vor wenigen Tagen auf dem Arbeitgebertag angekündigt, dass es in den nächsten zwei Monaten eine Antwort der Regierung auf diese Frage geben wird.

Sie könne aber nicht sagen, dass der Vorschlag von DGB und BDA eins zu eins übernommen werde. Eine Regelung sei aber nötig, man dürfe nicht warten, bis die Tariflandschaft völlig zersplittert sei.

Wie sich die Regierung entscheiden wird, ist derzeit völlig offen. Fest steht, dass Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) und Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) vom Koalitionsausschuss beauftragt wurden, bis zum 9. Dezember einen Vorschlag vorzulegen.

Brüderle steht dabei einer gesetzlichen Neuregelung eher zurückhaltend gegenüber. Auf dem Arbeitgebertag sagte er zu, sich um eine "vernünftige Lösung" bemühen zu wollen.

Diese müsse aber auch den Grundsatz der im Grundgesetz verankerten Koalitionsfreiheit berücksichtigen, der auch für kleine Gewerkschaften gelte. SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier machte auf der gleichen Veranstaltung zum wiederholten Male deutlich, dass er die BDA/DGB-Initiative unterstützt.

In ihrem gemeinsamen Papier fordern BDA und DGB unter anderem, die Tarifeinheit zu erhalten. "Sie verhindert eine Zersplitterung des Tarifvertragssystems, eine Spaltung der Belegschaften und eine Vervielfachung kollektiver Konflikte", heißt es.

Und: "Die Interessen der Gesamtbelegschaften dürfen nicht von Einzelinteressen verdrängt werden." Die wichtigste Forderung lautet allerdings: "Überschneiden sich in einem Betrieb die Geltungsbereiche mehrerer Tarifverträge, die von unterschiedlichen Gewerkschaften geschlossen werden, so ist nur der Tarifvertrag anwendbar, an den die Mehrzahl der Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb gebunden ist."

Würden diese Forderungen Eingang in ein Gesetz finden, hätten Berufsgewerkschaften wie der Marburger Bund, die Pilotenvereinigung Cockpit oder die Gewerkschaft der Lokführer praktisch keine Möglichkeit mehr, spezifische Tarifverträge durchzusetzen.

Denn sie vertreten so gut wie nie die Mehrheit der gewerkschaftlich organisierten Mitglieder eines Betriebes. Wie die politische Entscheidung ausfallen wird, ist offen. Die Meinung vieler Juristen ist dagegen eindeutig.

Sie betrachten eine Einschränkung der Tarifpluralität als eindeutigen Verstoß gegen Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes: "Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig."

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