Lebenshilfe rügt Hartz-IV-Regelsätze für Behinderte
MARBURG (ras). Als willkürlich sieht die Bundesvereinigung Lebenshilfe die einseitig gekürzten Hartz-IV-Regelsätze für Menschen mit Behinderung an. Gerade Menschen mit einer (geistigen) Behinderung, die bei Eltern oder anderen Verwandten leben, seien auf die Unterstützung durch die Sozialleistungssysteme angewiesen.
Nach den Erfahrungen der Lebenshilfe haben Menschen mit Behinderungen häufig sogar einen höheren Bedarf, als von den Regelsätzen abgebildet. Laut der neu vorgesehenen Regelbedarfsstufe 3 für "erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben", sollen volljährige Bezieher von Grundsicherungsleistungen, die zum Beispiel bei ihren Eltern wohnen, künftig statt des vollen Regelbedarfs von 364 Euro nur 291 Euro erhalten.
Nach Auffassung der Bundesregierung beteiligten sich volljährige Grundsicherungsbezieher nicht an den Haushaltskosten und hätten daher auch einen niedrigeren Finanzbedarf.