Ärzte im Südwesten können Zuschuss bis zu 200.000 Euro erhalten

Baden-Württembergs Landesregierung will mit einem Förderprogramm in Höhe von sieben Millionen Euro mehr junge Ärzte animieren, sich auf dem Land niederzulassen.

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Gesundheitsministerin Stolz will junge Mediziner in den ländlichen Raum holen.

Gesundheitsministerin Stolz will junge Mediziner in den ländlichen Raum holen.

© dpa

STUTTGART (mm). Fördergelder in Höhe von bis zu 200.000 Euro sollen helfen, die ärztliche Versorgung auf dem Land in Baden-Württemberg sicherzustellen. Das Geld soll Praxen, Medizinischen Versorgungszentren oder Ärztehäusern zugute kommen, die in unterversorgten Regionen liegen.

Allerdings muss der Projektträger mindestens einen Eigenanteil von 50 Prozent der förderfähigen Kosten einbringen. Die Fördergelder werden frühestens im Oktober 2011 ausgezahlt. Letztmalig soll dann Geld im Dezember 2020 fließen.

Bereit stehen insgesamt fast sieben Millionen Euro. Bereits laufende oder abgeschlossene Projekte sind jedoch nicht förderfähig. "Dieses Programm ist ein wichtiger Meilenstein bei der Umsetzung des 10-Punkte-Aktionsprogramms Landärzte, mit dem wir mehr junge Mediziner in den ländlichen Raum holen wollen", sagt Sozialministerin Dr. Monika Stolz.

Gefördert werden sollen vor allem Bauvorhaben oder Investitionen in die Praxisausstattung. Ebenfalls soll es Zuschüsse für Betriebskosten, wie zum Beispiel Ausgaben für Personal, Beratung, Miete oder die Anschaffung von Geräten geben.

Baden-Württemberg stehe zwar in Bezug auf seine ärztliche Versorgung insgesamt betrachtet sehr gut da, dennoch ziehe es die meisten jungen Ärzte in die Städte, sagt Stolz. Auf dem Land bestünden dagegen zum Teil erhebliche Nachwuchsprobleme, vor allem bei den Hausärzten.

Gefördert werden sollen nach den Worten der Ministerin vor allem Projekte, die vor Ort entwickelt werden und innovative Ansätze bieten, wie die Versorgung auf dem Land mit einer familienfreundlichen beruflichen Tätigkeit junger Ärzte verbunden werden kann.

Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen finden sich auf der Homepage des Ministeriums unter www.sozialministerium-bw.de.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Geld und Know how gegen den Mangel

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