Streit ums ambulante Operieren in Niedersachsen

KV und Kassen im Clinch: es geht um viel Geld, das Schiedsamt muss schlichten.

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In Niedersachsen liegen KV und Kassen im Clinch: Es geht um viel Geld.

In Niedersachsen liegen KV und Kassen im Clinch: Es geht um viel Geld.

© Rene Grycner/ fotolia.com

HANNOVER (cben). Im Streit um die Mengenbegrenzung beim ambulanten Operieren steht in Niedersachsen ein Schiedsamtsspruch an. Kassen und die KV Niedersachsen konnten sich bei der Mengenbegrenzung der ehemals freien Leistungen für das Jahr 2011 nicht einigen.

Laut Ersatzkassenverband Niedersachsen geht es um eine Summe von 140 Millionen Euro im Jahr 2010 allein für das ambulante Operieren. Die weiteren Leistungen dieses Bereiches stocken diesen Betrag auf "mehr als 200 Millionen Euro auf", sagte vdek-Sprecher Hanno Kummer zur "Ärzte Zeitung". "Das bedeutet im Vergleich zu 2009 eine Steigerung von 5,5 Prozent." Laut GKV Finanzierungsgesetz darf die jährliche Steigerung nur noch 0,9 Prozent betragen.

Diesen Umstand hat die KV Niedersachsen scharf als "sinnfremde Mengenbegrenzung" kritisiert. "Gerade beim ambulanten Operationen führt die Begrenzung zu inakzeptablen Honorarverlusten und zu einer unzumutbaren Wettbewerbsverzerrung gegenüber den Krankenhäusern", erklärte KVN-Chef Mark Barjenbruch, nach einem Treffen mit den ambulanten Operateuren. "Gleiches Geld für gleiche Leistung", fordern die ambulanten Operateure. "Nur mit fairen Bedingungen können die Wettbewerbsverzerrungen aufgehoben werden", hieß es.

KV und Kassen schieben einander die Verantwortung für das Scheitern der Verhandlungen zu. Hanno Kummer argumentiert: "Das Gesetz sieht eindeutig eine Begrenzung auf 0,9 Prozent Steigerung vor. Nur bei medizinsicher Notwendigkeit kann davon abgewichen werden."

Diese Forderung unterstelle, "dass Patienten ohne Grund operiert oder bestrahlt werden, was einer Körperverletzung gleichkäme. Dies ist für uns unvorstellbar", sagte ein Berufsverbandsprecher in Niedersachsen. Die KV verlangt deshalb von den Kassen den medizinischen Nachweis, "ob und wo medizinisch nicht erforderliche Mengen angefallen sind."

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