Debatte um Kostenerstattung, nächste Runde

Kostenerstattung ist sinnvoll, sagt der Bayerische Fachärzteverband - allerdings nur dann, wenn sie für Haus- und Fachärzte und auch für Kliniken gleichermaßen eingeführt wird. Eine Option für Fachärzte allein könne es nicht geben.

Von Jürgen Stoschek Veröffentlicht:
Arzt stellt Rechnung aus, Patient bezahlt - die Kostenerstattung bleibt ein Dauerbrenner.

Arzt stellt Rechnung aus, Patient bezahlt - die Kostenerstattung bleibt ein Dauerbrenner.

© Robert Emprechtinger / fotolia.com

MÜNCHEN. Der Bayerische Facharztverband (BFAV) hat seine Vorstellungen zur Kostenerstattung präzisiert. Der Verband reagierte damit insbesondere auf die Kritik, die die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände Bayern (GFB Bayern) vor kurzem geäußert hatte.

Kostenerstattung sei nur dann sinnvoll, wenn diese für Haus- und Fachärzte und auch für Kliniken eingeführt wird, teilte der BFAV-Vorstand mit.

"Kostenerstattung nur für Fachärzte, während die Hausärzte und Kliniken weiter im Sachleistungssystem bleiben sollen - das wird definitiv nicht kommen", erklärt der Verband. Nur so könne vermieden werden, dass Patienten vom Hausarzt direkt in die Klinik eingewiesen werden.

Das Argument, dass es wegen der Mengensteuerung dennoch einen Budgetdeckel geben müsse, sei "Unsinn", heißt es in den umfangreichen Ausführungen des BFAV-Vorstandes.

"Die Kostenerstattung soll ja gerade bewirken, dass das Budget der Gesamtvergütung überflüssig wird", erläutert der BFAV. Den Kassen müsse vermittelt werden, dass ein "intelligentes" Kostenerstattungssystem nicht zu einer Mengenausweitung führen werde.

Während im Sachleistungssystem für Patienten keine Anreize bestünden, ihr Verhalten der Inanspruchnahme auf ein vernünftiges Maß einzuschränken, erfolge bei der Kostenerstattung die Mengensteuerung über die Patienten selbst. "Dafür gibt es gute sozial abgefederte Modelle, die keinen Patienten überfordern", betont der BFAV.

Mit seinem Konzept verfolge der Verband das Ziel, "den selbstständigen Praxen eine faire Überlebenschance in der ambulanten Versorgung zu sichern", heißt es in den Ausführungen. Am besten gehe das über die Kostenerstattung mit festen Preisen und einem direkten Vertragsverhältnis mit den Patienten.

Das schließe Pauschalen etwa in der hausärztlichen oder auch in der psychiatrischen Versorgung nicht aus. Die innerärztlichen Verteilungskämpfe um die Honorartöpfe könnten so überwunden werden.

In einem ersten Schritt sollte den Ärzten de Möglichkeit eingeräumt werden, zwischen Sachleistung und Kostenerstattung zu wählen, schlägt der BFAV vor. Ein solches Modell könnte regional getestet werden.

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