Kommentar

Konvergenz mit Schwächen

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Auf eines ist bei der KBV und ihrer Vertreterversammlung Verlass: auf einen Mangel an Stetigkeit. Jetzt hat die Vertreterversammlung den Beschluss gefasst, dass von 2013 bis 2015 rund 500 Millionen Euro zwischen den KVen umverteilt werden sollen.

Das ursprüngliche Ziel, mit dieser Konvergenzphase die regionalen Umverteilungswirkungen der Reform von 2009 zu mildern, wird damit allerdings nicht erreicht. Erstens ist der Umverteilungsbetrag selbst viel zu gering; ferner ist die Richtung der künftigen Redistribution von den Honorarzuwächsen der Zukunft abhängig und nicht von den Verteilungswirkungen der 2009er Reform.

Befrachtet ist der Beschluss überdies mit widersprüchlichen Vorgaben. Das Ausmaß der Umverteilung soll durch ein "diagnosebasiertes morbiditätsspezifisches, kassenübergreifendes und patientenbezogenes Aufteilungsmodell" bestimmt werden - und überdies regionale Besonderheiten wie beispielsweise die Inanspruchnahme krankenhausersetzender Leistungen berücksichtigen.

Gleichzeitig sollen die ambulanten Kodierrichtlinien ab dem 1. Januar 2012 nur noch freiwillig angewendet werden. Damit ist neuer Streit über die Validität der Morbiditätsmessung programmiert.

Lesen Sie dazu auch: Zickzack-Kurs in der Honorarpolitik KBV beschließt einen Mini-Ausgleich für KVen

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