Kevins Tod hat Kinderschutzdebatte ausgelöst

Das Versagen mehrerer Jugendämter gab den Anstoß. Die Politik bemüht sich um besseren Kinderschutz. Die ärztliche Schweigepflicht soll dafür gelockert werden.

Von Eckhard Stengel Veröffentlicht:
Warum musste Kevin sterben? Bürger stellten vor dem Prozessauftakt gegen den Ziehvater des Jungen vor dem Bremer Landgericht Plakate auf.

Warum musste Kevin sterben? Bürger stellten vor dem Prozessauftakt gegen den Ziehvater des Jungen vor dem Bremer Landgericht Plakate auf.

© dpa

BREMEN. Bloß kein neuer Fall Kevin! Seit fünf Jahren sitzt deutschen Politikern und Jugendämtern die Angst im Nacken, dass auch unter ihrer Verantwortung so etwas Schreckliches passieren könnte wie 2006 in Bremen.

Damals entdeckten Polizisten einen Müllsack mit der Leiche des zweijährigen Kevin im Kühlschrank seines drogensüchtigen Ziehvaters. Gerichtsmediziner zählten später am ganzen Körper mehr als 20 Knochenbrüche.

Kevin stand unter Amtsvormundschaft, also unter der Obhut des Staates - und blieb dennoch schutzlos. Sein Fall ist seitdem bundesweit ein mahnendes Symbol für Behördenversagen und unverantwortliche Sparpolitik.

Kevins Tod gilt als Symbol für Behördenversagen

Rund zwei Jahre nach Kevins gewaltsamem Tod verurteilte das Landgericht Bremen den Ziehvater zu zehn Jahren Haft und Unterbringung in einer Drogenentzugsanstalt wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung Schutzbefohlener.

Im Geiste saßen damals auch Politiker und Behördenmitarbeiter mit auf der Anklagebank. Über der Jugendbehörde schwebten ständig die Sparvorgaben der damaligen SPD/CDU-Landesregierung, und die überforderten Mitarbeiter wurstelten vor sich hin, ohne Kevin wirksam vor seinem als gewaltbereit bekannten Ziehvater zu schützen.

Ein Untersuchungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft stellte 2007 nach den Worten seines Vorsitzenden fest: "Kevin könnte heute noch leben, wenn man gehandelt hätte." Die damalige Sozialsenatorin Karin Röpke (SPD) wartete diesen Befund nicht erst ab, um Konsequenzen zu ziehen, sondern trat schon einen Tag nach dem Leichenfund zurück und kämpfte dabei mit den Tränen.

Wegen Dauererkrankung nicht verhandlungsfähig

Der zuständige Amtsvormund wurde später wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt, aber nie richtig verurteilt: Das Verfahren gegen den mittlerweile Pensionierten wurde 2010 wegen geringer Schuld eingestellt - gegen Zahlung von 5.000 Euro an den Kinderschutzbund.

Sein als Hauptverantwortlicher geltender Kollege, Kevins "Fallmanager", kam ganz ohne Prozess davon: Wegen einer Dauererkrankung gilt er als nicht verhandlungsfähig.

So unzufrieden viele über die strafrechtlichen Konsequenzen des Behördenversagens sind: Seit Kevins Tod wurde einiges für einen besseren Kinderschutz unternommen. Der mittlerweile rot-grüne Bremer Senat stockte das zuständige Personal um fast 75 Prozent auf.

Jeder Amtsvormund ist jetzt "nur" noch für etwa 100 statt wie früher für 240 Kinder zuständig. Ein rund um die Uhr erreichbares Kindernotruf-Telefon wurde eingerichtet, bei dem zuletzt mehr als 2000 Anrufe pro Jahr eingingen. Zusätzlich gilt neuerdings eine Obduktionspflicht bei allen ungeklärten Kindestodesfällen - ein Stück Abschreckung für alle misshandelnden Eltern.

Amtsvormünder künftig nur höchstens 50 Mündel und einmal monatlich treffen

Aber auch andere Kommunen bemühen sich seit dem Fall Kevin um einen besseren Kinderschutz. Sogar der Bund hat reagiert: Nach einer im April beschlossenen Gesetzesänderung dürfen Amtsvormünder künftig nur noch höchstens 50 Mündel betreuen und müssen sich einmal monatlich mit jedem von ihnen treffen.

Parlament berät Kinderschutzgesetz

Verwahrlosung und Misshandlungen führten zum Tod von Kevin in Bremen, Leah Sophie in Schwerin und Lara in Hamburg. Ein neues Gesetz soll Kinder und Jugendliche besser vor der Gleichgültigkeit von Eltern und Ämtern schützen.

Eine bundesweite Norm soll Ärzten Rechtssicherheit verschaffen, wenn sie Verdachtsmomente an die Jugendämter weitergeben.

Fachleute kritisierten bei einer Anhörung im Bundestag, dass das Gesundheitsministerium nicht mit im Boot sei. Ohne Beteiligung des Gesundheitswesens bleibe der Kinderschutz ein Torso, hieß es.

Mehr Personal und höhere Wachsamkeit: Dieser Fortschritt hat auch Schattenseiten. Während bedrohte Kinder früher oft zu spät in staatliche Obhut genommen wurden, ist jetzt hin und wieder die Kritik zu hören, dass Kinder voreilig aus ihren Familien gerissen würden.

Allein in Bremen stieg die Zahl derjenigen Kinder, die in Heimen oder Pflegefamilien leben, in den fünf Jahren seit Kevins Tod von gut 1.000 auf mehr als 1.600.

Die Sozialarbeiter und Vormundschaftsrichter, die über solche Unterbringungen entscheiden, müssen geradezu hellseherische Fähigkeiten besitzen. Sie sollen entscheiden, was schlimmer ist: das Trauma, das durch die womöglich mit Polizeigewalt erzwungene Trennung von den Eltern entstehen kann - oder die Gefahr durch Vernachlässigung und Gewalt.

Die ärztliche Schweigepflicht soll gelockert werden

An dieser Stelle könnten Ärzte künftig eine gewichtigere Rolle spielen als heute. Die Schweigepflicht der Berufsgeheimnisträger, also auch der Ärzte, soll mit einem neuen Gesetz gelockert werden. Es sieht auch die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht vor.

Dies soll aber nur gegenüber den Jugendämtern gelten. Dies stößt bei Ärzten auf Kritik. Ärzte wollen sich über Verdachtsfälle aber auch untereinander austauschen.

"Es gibt Ämter, die unprofessionell und unsensibel handeln", sagte der Präsident des Berufsverbandes der Kinder und Jugendärzte, Dr. Wolfram Hartmann, der "Ärzte Zeitung". Manche ständen in dem Ruf, Kinder schnell aus den Familien zu entfernen. Andere täten wider besseren Wissens nichts.

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