Ärzte Zeitung, 17.11.2011
Trotz neuer Leistungen, die dem zahnmedizinischen Fortschritt Rechnung tragen, stößt die Novelle bei allen Beteiligten auf Kritik.
Die Zahnärzte monieren, dass die Honorare nicht angehoben worden sind und haben Verfassungsbeschwerde angekündigt.
Die PKV ist unzufrieden, weil die GOZ keine Öffnungsklausel enthält, die Selektivverträge möglich machen kann. Nach wie vor im Reformstau befindet sich die GOÄ.