Fatale Lücken im grenznahen Rettungsdienst

Grenzüberschreitender Rettungsdienst ist europäischer Standard. Nicht so zwischen Deutschland, Polen und Tschechien. Ärzte handeln dort auf eigenes Risiko.

Von Thomas Trappe Veröffentlicht:
Im Notfall ist schnelle Hilfe gefragt. Doch an den östlichen Grenzen müssen Rettungswagen stoppen.

Im Notfall ist schnelle Hilfe gefragt. Doch an den östlichen Grenzen müssen Rettungswagen stoppen.

© Ernert / DRK

DRESDEN. Die Grenzübergänge zwischen Sachsen und den beiden Nachbarstaaten Polen und Tschechien scheinen ein Unfallschwerpunkt.

Zwar gibt es keine Zahlen und reden möchte darüber auch niemand offiziell: Aber man kann davon ausgehen, dass in auffällig vielen Transportscheinen in Sachsen als Einsatzort "Grenzübergang" genannt ist, jedenfalls häufiger, als es wirklich zu Einsätzen an eben jenem Ort kommt.

Kein binationales Abkommen

Der Grund ist ein einfacher. So gibt es zwar Einsätze von Ärzten außerhalb des Freistaats in einem der beiden EU-Nachbarstaaten - aber eben nicht auf Grundlage binationaler Abkommen.

Um im Falle solcher Notfalleinsätze Geld von den Kassen erstattet zu bekommen, muss der Einsatzort dann meist ein paar Kilometer nach Westen verlegt werden. Dorthin, wo die Kasse zahlt - nach Deutschland.

Fehlende Rechtsgrundlagen sind großes Hemmnis

Sven Spenke ist Leiter der der Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Notärzte und praktiziert im grenznahen Erzgebirge. Er kann nur von dem offiziellen grenzüberschreitenden Rettungsdienst zwischen Sachsen und den beiden Nachbarstaaten berichten und sagen, dass dieser nicht stattfindet, weil er nicht stattfinden darf.

"Die Rettungswagen müssen aus beiden Richtungen an den Grenzen stoppen", fasst er es zusammen. Ein Zustand, der in einer Region mit regem Austausch über die Grenzen hinweg allenthalben für Unmut sorgt, bei Patienten wie Ärzten.

Anders als den anderen deutschen Grenzen gibt es an der östlichen bis heute keine Staatsverträge oder wenigstens Vereinbarungen, die einen grenzüberschreitenden Rettungsdienst ermöglichen.

Hohe Bereitschaft zur Kooperation auf beiden Seiten

Dr. Michael Burgkhardt, Leipziger Arzt und Vorstand der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften Notärzte Deutschlands, verwies in einer Erklärung anlässlich des kürzlich abgehaltenen Deutsch-Polnischen Symposiums darauf, dass grundsätzlich auf beiden Seiten eine hohe Bereitschaft zur Kooperation bestehe.

"Doch die fehlenden Rechts- und Vertragsgrundlagen wirken hemmend wirken", so Burgkhardt. Er betonte im Hinblick auf die "hervorragende Zusammenarbeit deutscher Rettungsdienste in anderen Grenzregionen die Notwendigkeit, auch im Osten zu grenzüberschreitenden Rettungseinsätzen zu gelangen".

Es darf nichts passieren

Sven Spenke verweist - nur als ein Beispiel von vielen - auf die Situation in den von vielen deutschen Touristen frequentierten Skigebieten wenige hundert Meter von der Grenze entfernt.

Dort müssten deutsche Sanitäter zwar unter Umständen Hilfe leisten, da sie den Unfallort am schnellsten erreichen, es gelte aber das Prinzip, "dass nichts passieren darf".

Weder über Berufshaftpflichtfragen bestehe Klarheit, nicht einmal die Zulässigkeit des Blaulichteinsatzes im Ausland sei geregelt, geschweige denn, was bei einem Verkehrsunfall während des Einsatzes zu tun ist.

Unterschriftsreife Verträge noch nicht in Sicht

Spenke hofft, dass sich die Gesetzeslage bald ändert. Zum einen baut er dabei auf die im Januar auf EU-Ebene erlassene "Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung".

Diese besagt, dass grundsätzlich die Kassen die Kosten von Behandlungen im Ausland bis zu der Höhe erstatten, die bei einer entsprechenden Behandlung im Inland angefallen wären.

2013 soll die Regelung in Kraft treten und, so Spenkes Kalkulation, grenzüberschreitende Notfall-Regelungen mit Polen und Tschechien forcieren.

Rahmenabkommen angedacht

Zudem verweist Spenke auf eine offizielle Ankündigung der Bundesregierung, die anlässlich des 20. Jahrestages der Unterzeichnung des Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrages nach einer gemeinsamen Sitzung der Regierungen beider Staaten im Juni dieses Jahres gegeben wurde.

Darin wurde eine "engere Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitsfürsorge befürwortet, insbesondere im grenznahen Raum".

Zu diesem Zweck sollte noch 2011 das Rahmenabkommen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Rettungsdienste unterzeichnet werden. Bei einer Sommerakademie im brandenburgischen Bad Saarow im August wurde dieses Ziel von der Regierung erneut unterstrichen.

Wann die Vereinbarung unterschrieben wird, ist noch unklar

Im Bundesgesundheitsministerium wird darauf verwiesen, man verfüge derzeit über eine "gute Arbeitsgrundlage". So werde parallel zu den deutsch-polnischen Konsultationen derzeit auch mit Tschechien über ein Rahmenabkommen verhandelt.

Für Mitte November war ein deutsch-tschechisches Treffen von Rettungsdienst-Vertretern angesetzt, sagte eine Sprecherin. Wann es unterschriftsreife Vereinbarungen geben kann, sei aber noch nicht absehbar.

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