Hilfe für gefährdete Kinder: Vom Südwesten lernen

Der Bundesrat berät am Freitag das Kinderschutzgesetz. Um Vernachlässigung oder Misshandlung vorzubeugen, erarbeiten viele Länder Projekte zu "Frühen Hilfen". Baden-Württemberg geht mit positivem Beispiel voran.

Von Johanna Dielmann von Berg Veröffentlicht:
Bei Verdacht auf Kindesmisshandlung arbeiten Ärzte und Jugendämter oft nicht gut zusammen.

Bei Verdacht auf Kindesmisshandlung arbeiten Ärzte und Jugendämter oft nicht gut zusammen.

© Seybert / fotolia.com

STUTTGART. Im Oktober 2006 finden Polizisten den kleinen Kevin in der Kühltruhe seines Ziehvaters. Fast alle Knochen waren gebrochen.

Durch Kinder wie Kevin aus Bremen hat Kindesmisshandlung ein Gesicht bekommen. Um frühzeitig gegenzusteuern, hat Baden-Württemberg im September 2010 in einem Modellprojekt Familienfall-Konferenzen erprobt.

Erste Ergebnisse wurden kürzlich beim Symposium "Kindeswohl im Fokus: Vernetzung lokaler Angebote mit vertragsärztlichen Qualitätszirkeln" in der KV Baden-Württemberg in Stuttgart vorgestellt.

Kooperation mit niedergelassenen Ärzten

Das Instrument der Fallkonferenzen soll helfen, familiäre Belastungen früh zu erkennen und Familien zu unterstützen. Dafür sind vor allem niedergelassene Kinderärzte und Gynäkologen wichtig.

Doch die Zusammenarbeit von Jugendämtern oder Hebammen mit den Ärzten funktioniert schlecht, ergab eine Befragung des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) in Köln.

"Die Verantwortung wird oft zwischen den Berufsgruppen durchgereicht", berichtete Professor Marcus Siebolds von der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen in Stuttgart.

Jugendamtsmitarbeiter beteiligen sich

Die Südwest-KV hat daher die Gründung von Qualitätszirkeln unterstützt. An den entweder bestehenden oder neugegründeten Zirkeln nehmen auch Mitarbeiter von Jugendämtern teil.

In landesweit 14 Zirkeln besprechen die Teilnehmer Fälle von Kindeswohlgefährdung. Dies trägt dazu bei, Vorurteile über andere Berufsgruppen abzubauen.

"Es ist wichtig, die Grenzen der anderen zu kennen", betonte Siebolds. Seine Evaluation zeigt, dass die Zirkel Erfolg haben:

  • Die Teilnehmer können die Angebote der verschiedenen Berufsgruppen besser einschätzen.
  • Der Wissensstand über eigene Angebote und über die Situation belasteter Familien hat sich verbessert.
  • Die Teilnehmer entwickelten Ideen, wie sie mit den Betroffenen über Hilfestrategien reden können.

Unsicher waren vor allem Ärzte beim Umgang mit der Schweigepflicht. Ebenso sahen sie nur eingeschränkt in der Lage, Risikosituationen in den Familien frühzeitig zu erkennen. "Wir brauchen daher ein Screeninginstrument", forderte Siebolds.

Screeningbogen für Kinderärzte

Die bestehenden Instrumente eignen sich nicht für die Praxis, erklärte Professor Volker Mall von der Universität Dresden.

Im Auftrag des NZFH entwickelt er einen aussagekräftigen Screeningbogen für niedergelassene Pädiater. Dieser soll auch den Qualitätskriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses genügen, damit er in der Regelversorgung verwendet werden kann.

Auch das regionale KV-Projekt der Qualitätszirkel soll in die Regelversorgung integriert werden, erklärte der KV-Vorsitzende Dr. Norbert Metke. Unterstützt wird er darin von Landesgesundheitsministerin Katrin Altpeter (SPD).

Frühe Intervention wesentlich günstiger

Auch Professor Uta Meier-Gräwe von der Universität Gießen wirbt dafür, in Frühe Hilfen zu investieren.

In ihrer "Kosten-Nutzen-Bewertung" belaufen sich die Ausgaben für frühe Intervention auf durchschnittlich 7300 Euro pro Kind und Jahr.

Setzen die Hilfen dagegen erst im Fall einer Kindeswohlgefährdung an, kommt Meier-Gräwe auf direkte und indirekte Kosten von bis zu 424.000 Euro.

AOK und BKK-Landesverband zeigen Interesse an dem Projekt. Das NZFH fördert die Zirkel nur bis August 2013 - danach ist die Finanzierung offen.

Einigung beim Kinderschutzgesetz in letzter Minute?

Kurz vor der Abstimmung im Bundesrat zum Kinderschutzgesetz bietet Familienministerin Kristina Schröder (CDU) einen Kompromiss mit den Ländern an. In einer Protokollerklärung sichert die Bundesregierung zu, unverzüglich nach Inkrafttreten des Gesetzes mit den Ländern in Verhandlungen über eine "Verstetigung der Bundesfinanzierung" einzutreten, um die zusätzlichen Kosten für den Einsatz von Familienhebammen zu klären. Der Entwurf der Protokollnotiz lag der Nachrichtenagentur dpa am Donnerstag vor.

Das Kinderschutzgesetz von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) hat von den Ländern im Vorfeld der Abstimmung am Freitag reichlich Gegenwind bekommen: So will der Ausschuss für Familie und Jugend, der im Bundesrat bei diesem Gesetz federführend ist, den Vermittlungsausschuss anrufen - und damit das Inkrafttreten des Gesetzes aufhalten. In der Beschlussempfehlung zählen die Mitglieder gleich mehrere Gründe für dieses Vorgehen auf: Die Kassen sollen die regionalen Netzwerke "Frühe Hilfen" mit Zuschüssen unterstützen. Die Kosten für Familienhebammen sollen auch dann erstattungsfähig sein, wenn kein Arzt den Einsatz angeordnet hat.

Hauptgrund für die ablehnende Haltung ist die Finanzierung: So soll die Qualitätssicherung und -entwicklung der Jugendhilfe nicht aus den Haushalten der Kommunen finanziert werden. Auch fordern die Länder eine langfristige Beteiligung des Bundes bei den "Familienhebammen". Bisher soll das Projekt nach zwei Jahren von den Ländern finanziert werden. Hier bietet Bundesfamilienministerin Schröder nun den Kompromiss an.

Der Gesundheitsausschuss votiert dagegen für die Zustimmung zum Gesetz - obwohl die Gesundheitspolitiker bereits auf Bundesebene kaum in den parlamentarischen Prozess eingebunden wurden. Der Ausschuss regt an, zusätzlich festzuhalten, dass "Prävention zum Schutz von Kindern nicht alleinige Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe ist, sondern darüber hinaus als ‚Frühe Hilfe‘ auch dem Gesundheitsbereich unterfällt", heißt es in der Empfehlung. Dazu soll nach Willen der Länder das SGB V "optimiert" werden. Dafür wirbt auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Denn das Gesetz schaffe kaum Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Ärzten und Jugendämtern. (bee)

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