Gehaltszoff: Köhler geht auf Bahr zu

Die satte Gehaltserhöhung von KBV-Chef Köhler hat für heftige Kritik gesorgt. Zuletzt schien es sogar auf einen Rechtsstreit mit dem Gesundheitsministerium hinauszulaufen. Nun hat Köhler eingelenkt.

Veröffentlicht:
KBV-Chef Köhler: Eingelenkt beim Gehaltszoff.

KBV-Chef Köhler: Eingelenkt beim Gehaltszoff.

© Hannibal / dpa

BERLIN (sun/nös). Beim Streit um das Gehaltsplus von KBV-Chef Dr. Andreas Köhler zeichnet sich eine Einigung ab. Jetzt ist Köhler dem Bundesgesundheitsministerium entgegen gekommen.

Köhler sagte am Dienstagabend: "Die inhaltliche Arbeit der kommenden Monate sollte allen Beteiligten so wichtig sein, dass lang andauernde Konflikte vermieden werden müssen."

Die Diskussion in den vergangenen Monaten widerspreche "meinem Verständnis von der Wahrnehmung meines Amtes und schadet auf Dauer den Interessen der Ärzteschaft und der Institution KBV", so Köhler weiter.

Und: "Vor diesem Hintergrund bin ich dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) bei der Frage der Gestaltung meines Arbeitsvertrags entgegen gekommen." Köhler sagte, er habe den Vorsitzenden der Vertreterversammlung gebeten, "kurzfristig entsprechende Änderungen am Vertrag vorzunehmen".

Im Bundesgesundheitsministerium zeigte man sich erleichtert: "Die KBV hat unseren Forderungen Rechnung getragen", sagte ein Sprecher der "Ärzte Zeitung". Man sei auf einem guten Weg, einen Kompromiss zu finden.

In Berliner Kreisen heißt es, dass Köhler sowohl bei dem Gehaltsplus, als auch den Pensionsansprüchen Abstriche machen wolle. Diese Details wollten allerdings weder die KBV noch das Bundesgesundheitsministerium bestätigen.

Köhler war im vergangenen Jahr in die Kritik geraten, nachdem er mit der Vertreterversammlung eine Gehaltserhöhung von gut 35 Prozent auf 350.000 Euro pro Jahr ausgehandelt hatte.

Erleichterung in der Politik

Bei den Vorsorgeleistungen für den Ruhestand gelten für Köhler "beamtenähnliche Maßstäbe" - eine Besonderheit, die so nur für die Vorstände der KV Mecklenburg-Vorpommern und der KV-Chef von Sachsen-Anhalt gelten.

Beamte erhalten für jedes Jahr Dienstzeit einen höheren Anspruch auf Ruhegehalt. Nach 40 Jahren steigt es so auf rund 71 Prozent der letzten Bezüge.

In Köhlers Fall wurden die Ruhestandsbezüge dem Vernehmen nach auf 91 Prozent angehoben. Sie sollen wieder auf den alten Stand von 78 Prozent sinken, heißt es nun.

Zudem verzichte der KBV-Chef darauf, auch bei vorzeitiger Vertragsauflösung, die Bezüge für die gesamte Vertragslaufzeit weiter zu erhalten.

Im Streit um das Gehaltsplus von Köhler und seinen damaligen Vize Dr. Carl-Heinz Müller (sein Plus betrug 40.000 auf 300.000 Euro) war ein Jahr lang war Stille.

Anfang dieses Jahres schließlich forderte das Bundesgesundheitsministerium von der KBV, die Vorstandsgehälter auf "ein angemessenes Niveau" zu senken.

Nachdem die KBV nicht auf eine gesetzte Frist reagiert hatte, schien der Konflikt auf eine juristische Auseinandersetzung hinauszulaufen.

Noch vergangene Woche berief der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Hans-Jochen Weidhaas, sich auf ein Rechtsgutachten, wonach die Gehaltsregelungen eindeutig "Sache der Selbstverwaltung" seien.

Auch in der Politik nahm man die jetzige Einigung mit Erleichterung auf. "Es ist gut, dass so eine weitere Eskalation durch die KBV vermieden werden konnte", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU) der "Ärzte Zeitung".

Dieser Kompromiss schaffe eine gute Basis für die weitere Zusammenarbeit.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Köhlers Rückzug ist ein kluger Schritt

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vor Entscheid in der Länderkammer

Streit um Pflegepersonaleinsatz in Kliniken vor der Einigung

Lesetipps
Schwere Infektionen mit Antibiotika richtig behandeln: Behandlungsmythen, die so nicht stimmen.

© bukhta79 / stock.adobe.com

Richtig handeln bei Infektionen

Drei Mythen bei der Antibiotika-Therapie