Qualitätssicherung bleibt Mammutaufgabe

Der Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) hat ein Arbeitsprogramm zu bewältigen, das immer stärker wächst. Riesenaufgabe ist die Qualitätssicherung.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Händedesinfektion als Standard. Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet Kliniken und Praxen zu mehr Schutz vor Keimen.

Händedesinfektion als Standard. Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet Kliniken und Praxen zu mehr Schutz vor Keimen.

© dpa

GÖTTINGEN . Bei der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung beschert der Bundesgesetzgeber dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) ein stetig wachsendes Arbeitsprogramm. Und das, obwohl der Ausschuss schon bisher kaum weiß, wie er mit der Arbeit hinterherkommen soll.

Das ist bei der mit 700 Teilnehmern größten deutschen Tagung zur Qualitätssicherung deutlich geworden, zu der das AQUA-Institut (Institut für Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen) am Mittwoch nach Göttingen geladen hat.

Vor fünf Jahren hat das Wettbewerbsstärkungsgesetz mit der Vorgabe, eine sektorenübergreifende Qualitätssicherung zu etablieren, zunächst nur den Rahmen vorgegeben.

Im vergangenen Jahr hat der Gesetzgeber dann mit dem novellierten Infektionsschutzgesetz erstmals auch inhaltliche Vorgaben gemacht - Stichwort nosokomiale Infektionen. Aufgabe des GBA ist es nun, bis Ende dieses Jahres Indikatoren für eine einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung zu formulieren.

Hess optimistisch

Das bezeichnete GBA-Chef Dr. Rainer Hess in Göttingen als "Riesenaufgabe". Dabei wolle der Ausschuss "Selbstverwaltung bleiben und nicht zur Mammutbehörde" mutieren, sagte Hess, der in rund zwei Monaten das Amt an seinen Nachfolger Josef Hecken übergibt.

Der Jurist zeigte sich optimistisch, dass der GBA auch künftig auf der Rahmenrichtlinie zur Qualitätssicherung aufbauen könne, die er 2010 verabschiedet hat.

Denn die Rahmenvorgabe basiere auf dem Grundsatz "Motivation vor Sanktion" bei der Qualitätssicherung, erinnerte Hess.

Allerdings werde man auf Sanktionen nicht völlig verzichten können, meinte der GBA-Chef: "Aber die müssen eindeutig nachgelagert sein und am Ende der Motivationskette stehen."

Gelegenheit dazu wird die Qualitätsmanagement-Richtlinie Vertragsärztliche Versorgung geben. In ihr war 2006 vorgegeben worden, dass Vertragsärzte ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement etablieren sollen.

Im zweiten Halbjahr dieses Jahres wird der GBA evaluieren, inwieweit die Ziele der Richtlinie erreicht worden sind. Zwar funktioniere Qualitätssicherung nicht "per Befehl von oben", sagte Hess.

Doch der GBA werde prüfen, wie man Vertragsärzte "dazu bekommt, dass die Ergebnisse ihrer Qualitätssicherung auch evaluierbar werden", kündigte Hess an.

"Viele Staaten schauen auf Deutschland"

Das Bundesgesundheitsministerium sorgt mit aktuellen Gesetzgebungsvorhaben dazu, dass das Thema auf der Agenda bleibt, machte BMG-Referatsleiterin Dr. Hiltrud Kastenholz deutlich.

Das gilt etwa für das geplante Psych-Entgeltgesetz, das das Bundeskabinett im Januar verabschiedet hat. Es sieht eine Umstellung der Vergütung auf Fallpauschalen auch in diesem Versorgungssektor vor.

Der Entwurf mache Vorgaben zur Qualitätssicherung in der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung - auch, um einem Qualitätsabfall durch die neuen Vergütungspauschalen entgegenzuwirken, sagte Kastenholz.

Aufgabe des GBA wird es unter anderem sein, Empfehlungen für die Personalausstattung in entsprechenden Einrichtungen abzugeben.

Ähnlich sieht es im geplanten Patientenrechtegesetz aus. Auch dort will der Gesetzgeber Vorgaben für ein Fehlermeldungs- und Risikomanagement schaffen. Vorgesehen sind demnach auch Vergütungszuschläge für Einrichtungen, die sich an einem übergreifenden Fehlermeldesystem beteiligen, sagte Kastenholz. Regeln soll das: der GBA.

Deutschland, resümierte Professor Joachim Szecsenyi, Geschäftsführer des AQUA-Instituts, sei international bei der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung "ganz weit vorne".

"Viele Staaten schauen auf Deutschland." Und das heißt dann auch: Diese Länder werden von den hierzulande gemachten Fehlern bei der Implementierung der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung lernen können.

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