SPD will Strafrecht für Ärzte

Das Korruptions-Urteil des BGH erhitzt im Bundestag die Gemüter. Die SPD will jetzt das Strafrecht verschärfen - und hat eine entsprechende Gesetzesinitiative angekündigt. Schwarz-Gelb spricht von einer "Unverschämtheit".

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Zwielichtige Mietzekatze.

Zwielichtige Mietzekatze.

© Carlson / fotolia.com

BERLIN (ava). In der Debatte um Korruption im Gesundheitswesen hat die SPD der Bundesregierung "Arbeitsverweigerung" vorgeworfen und eine eigene Gesetzesinitiative zur Strafrechtsverschärfung angekündigt.

Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Carola Reimann (SPD) forderte die Bundesregierung in einer aktuellen Stunde auf, nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) für Gesetzesklarheit zu sorgen und Korruption bei niedergelassenen Ärzten strafrechtlich zu ahnden.

Die Regierung verweise nur auf berufsrechtliche Regeln der Ärzte, die angeblich ausreichend Sanktionen bei Korruptionsfällen vorsehen.

Wenn die Regierung jetzt weiter die Gesetzgebung unterlasse, mache sie sich mitverantwortlich für Korruption im Gesundheitswesen, so die SPD-Politikerin.

Nach aktueller Rechtslage machen sich Ärzte, die Geld von Pharmaunternehmen für die Verschreibung bestimmter Medikamente annehmen, nicht strafbar. Das hatte der BGH vor einer Woche in einem Grundsatzbeschluss des Großen Senats für Strafsachen entschieden.

Lauterbach: Freibrief für Korruption

Alle Formen der Korruption im Gesundheitswesen müssten geahndet werden, betonte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) in der aktuellen Stunde.

Der BGH habe Korruption bei niedergelassenen Ärzten nicht erlaubt, sondern sich mit der Frage beschäftigt ob Ärzte Angestellte oder Beauftragte der Krankenkassen seien.

Die Freiberuflichkeit der niedergelassenen Ärzte bezeichnete der Minister als ein hohes und erhaltenswertes Gut. Der Opposition warf er vor, niedergelassene Ärzte unter Generalverdacht zu stellen.

Ähnliche Worte fand der CDU-Politiker Jens Spahn. Die Opposition arbeite mit Unterstellungen. "Das ist eine Unverschämtheit", betonte er.

Gerade die Freiberuflichkeit erlaube den Ärzten im Interesse der Patienten zu entscheiden und nicht als Beauftragte der Krankenkassen quasi Staatsangestellte zu sein.

Karl Lauterbach warf dem Gesundheitsminister und FDP-Politiker Bahr vor, mit Rücksicht auf die Stimmen der Ärzte den niedergelassenen Ärzten einen Freibrief für Korruption zuzulassen.

Die SPD dagegen habe einen Antrag zur Bekämpfung der Korruption von Ärzten gestellt und werde im Herbst einen eigenen Gesetzesentwurf vorlegen.

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