Kommentar zu Asylbewerbern
Unwürdige Schmalspurmedizin
Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Geldleistungen für Asylbewerber als verfassungswidrig wertet, fehlt es nicht an Deutlichkeit.
Leider haben die Richter die fragwürdigen Vorgaben des Gesetzes zur medizinischen Versorgung nicht in den Blick genommen - sie waren nicht Gegenstand der Klage.
Flüchtlinge haben bislang nur Recht auf "Behandlung akuter oder schmerzhafter Erkrankungen, sowie auf Leistungen, die zur dauerhaften Aufrechterhaltung der Gesundheit unerlässlich sind".
Mit Blick auf die Geldleistungen argumentieren aber die Richter, der Gesetzgeber dürfe das Existenzminimum von Flüchtlingen nicht unter Verweis auf den niedrigeren Lebensstandard in Herkunftsländern anders bemessen. Gleiches dürfte auch für die medizinische Versorgung gelten.
Das Gesetz treibt Ärzte, die Flüchtlinge behandeln, seit Jahren in berufsethische Konflikte: Viele der rund 130.000 Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus leben hier seit Jahren.
In der Praxis beschränkt sich ihre Behandlung häufig auf das Notwendigste. Das ist unwürdig für einen Rechtsstaat. Denn die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gilt unabhängig vom Aufenthaltsstatus eines Menschen.
Lesen Sie dazu auch den Bericht: Leistungen für Asylbewerber "menschenunwürdig"