Betreuungsgeld

150 Euro entzweien die Politik

Verwirrspiel ums Betreuungsgeld? Auf einmal plädiert CSU-Chef Seehofer doch für die Kopplung an Vorsorgen. An der Haltung der Pädiater ändert das aber wenig: Für sie ist das "vertanes Geld".

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150-Euro-Schnuller: Das Betreuungsgeld stößt bei etlichen Experten auf Ablehnung.

150-Euro-Schnuller: Das Betreuungsgeld stößt bei etlichen Experten auf Ablehnung.

© Patrick Pleul / dpa

NEU-ISENBURG (chb). Am Betreuungsgeld scheiden sich weiter die Geister. Nicht nur zwischen den Parteien, sondern auch zwischen den Experten.

So sorgte CSU-Chef Horst Seehofer auf seiner Israelreise wohl auch in den eigenen Reihen für Überraschung, als er sich auf einmal doch mit dem Vorschlag anfreunden konnte, die Auszahlung des Betreuungsgeldes mit der regelmäßigen Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen für Kinder zu verknüpfen. Das hatte die CSU bisher immer abgelehnt.

Nicht besonders viel hält der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte von diesem Vorschlag im speziellen und vom Betreuungsgeld im allgemeinen.

Auch wenn nicht alle im Verband der gleichen Meinung sind, wie Dr. Ulrich Fegeler, Pressesprecher des Verbandes zugibt. "Das Betreuungsgeld ist vertanes Geld und sollte lieber in die frühkindliche Entwicklungsförderung gesteckt werden", sagte Fegeler der "Ärzte Zeitung".

"Aber wir bestätigen gerne mit einem Stempel, dass die Eltern mit ihren Kindern da waren und an der Vorsorge teilgenommen haben, allerdings existiert in den meisten Bundesländern ohnehin schon eine Vorsorgepflicht", so Fegeler.

Experten skeptisch

Die Kinder- und Jugendärzte wehrten sich aber dagegen, politisch instrumentalisiert zu werden. "Wir möchten nicht für etwas einstehen, was wir eigentlich nicht wollen", macht der Pädiater deutlich.

Bei einer Anhörung im Bundestag sprachen sich sechs der elf geladenen Experten am Freitag gegen die Einführung des Betreuungsgeldes aus.

So äußerten die beiden Juraprofessoren Ute Sackofsky aus Frankfurt am Main und Joachim Wieland aus Speyer verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf.

"Der Staat darf keine Kompensation an Bürger zahlen, wenn diese eine staatliche Einrichtung wie eine Kindertagesstätte nicht in Anspruch nehmen", hieß es aus der Anhörung.

Eine solche Zahlung sei vor allem problematisch, weil der Besuch der staatlichen Kindertagesstätten nicht kostenfrei sei.

Die auch innerhalb des Regierungsbündnisses umstrittenen Pläne sehen vor, dass Eltern, die für ihr Kind im zweiten und dritten Lebensjahr keinen Kita-Platz oder keine staatlich geförderte Tagesmutter in Anspruch nehmen, von 2013 an ein Betreuungsgeld erhalten. Im ersten Jahr sind 100 Euro monatlich vorgesehen, ab 2014 dann 150 Euro.

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