Nordrhein-Westfalen
Gehörlose sollen Blut spenden dürfen
DÜSSELDORF. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat klargestellt, dass gehörlose Menschen nicht pauschal von der Blutspende ausgeschlossen werden dürfen.
Zuvor war bekannt geworden, dass die Uniklinik Essen eine gehörlose Frau nicht als Spenderin akzeptiert hatte, da die Verständigung nicht gewährleistet sei. Ein Gebärdendolmetscher würde die Vertraulichkeit des Arztgespräches verletzen, Mundablesen sei zu unsicher, argumentierte das Krankenhaus.
Der Behindertenbeauftragte der Landesregierung Norbert Killewald nannte dies eine klare Diskriminierung. Er will sich jetzt mit den Kliniken zusammensetzen, um kurzfristig eine Lösung zu finden.
Im Gegensatz zur Essener Klinik gaben etwa die Uniklinik Düsseldorf und der Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes an, Gehörlose genauso zu behandeln wie alle anderen Spender.
Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums erklärte, dass es sich nicht um ein rechtliches Problem handele, sondern um ein Problem der Durchführung. (kab)