Fluthilfefonds

Gelder sollen noch im August fließen

Bundesregierung beantragt Gelder aus EU-Solidaritätsfonds. Forscher raten zu Versicherungspflicht für Naturkatastrophen.

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Schutt und zerstörtes Inventar: Auch Anfang Juli waren die Menschen in den betroffenen Regionen, wie hier in Sachsen-Anhalt, noch mit Aufräumarbeiten beschäftigt.

Schutt und zerstörtes Inventar: Auch Anfang Juli waren die Menschen in den betroffenen Regionen, wie hier in Sachsen-Anhalt, noch mit Aufräumarbeiten beschäftigt.

© Pauline Willrodt/dpa

BERLIN. Die Milliarden-Hilfen aus dem von Bund und Ländern getragenen Fluthilfefonds sollen im August an Betroffene des jüngstens Hochwassers ausgezahlt werden.

Das Bundeskabinett werde am 14. August die Verordnung zum Aufbauhilfefonds beschließen, sagte Vize-Regierungssprecher Georg Streiter kürzlich in Berlin. Der Bundesrat werde dann zwei Tage später in einer Sondersitzung diesen rechtlichen Rahmen abschließend beraten.

"Dies bedeutet, ... dass nach den bereits erfolgten Auszahlungen der Soforthilfe noch im August die ersten Gelder für die Opfer der Flutkatastrophe fließen können." Der Hilfsfonds umfasst bis zu acht Milliarden Euro.

Forscher empfehlen SolidarischePflichtversicherung

Unterdessen regen nach dem verheerenden Hochwasser vom Juni Forscher vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung UFZ Leipzig eine Versicherungspflicht für Naturkatastrophen an.

In einem auf der Website der Helmholtz-Gemeinschaft veröffentlichten Essay betonen der Sozialgeograf Christian Kuhlicke und der Wirtschaftsgeograf Volker Meyer, individuelle Versicherungen für Betroffene in Hochrisikogebieten seien nicht verfügbar oder sehr teuer.

"Eine solidarische Pflichtversicherung für alle könnte eine umfangreiche Entschädigung gewährleisten, so dass nicht nur die Opfer großer medienwirksamer Hochwasser abgesichert wären", hieß es.

Die Politiker müssten zudem ehrlich sein und den Bürgern offen sagen, dass es keinen Schutz gleichermaßen für alle geben könne. Als Konsequenz aus der jüngsten Flut fordern die Wissenschaftler eine Förderung privater Bauvorsorge. Das gelte vor allem dort, wo jetzt wieder aufgebaut und saniert werde.

Es müsse so gebaut und saniert werden, dass Hochwasser die Gebäude nicht wesentlich schädige.

Bis zu 360 Millionen Euro Hilfe von der EU sind möglich

Deutschland kann zur Beseitigung der jüngsten Hochwasserschäden auf bis zu 360 Millionen Euro aus dem Solidaritätsfonds der EU hoffen. Das erklärte EU-Regionalkommissar Johannes Hahn vor wenigen Tagen in Brüssel.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte die Hilfen zuvor förmlich beantragt und einen Gesamtschaden von rund acht Milliarden Euro aufgeführt. Die EU- Kommission will dies nun prüfen.

"Wir werden jede Anstrengung unternehmen, bereits dieses Jahr zu entscheiden und wenn möglich bereits dieses Jahr auszuzahlen", sagte Hahn. Der 2002 geschaffene EU-Fonds soll Staaten nach größeren Naturkatastrophen helfen.

Das Geld ist für nicht versicherbare Schäden gedacht. Es kann zum Beispiel verwendet werden, um zerstörte Infrastruktur aufzubauen und Kosten für Notunterkünfte oder die Reinigung von Überschwemmungsgebieten zu begleichen.

Für den Antrag in Brüssel zählte die Bundesregierung nun die Schadenssummen zusammen, die Bund und Länder gemeldet hatten. Darin seien auch die Einsatzkosten des Bundes enthalten, vor allem für Bundeswehr und Technisches Hilfswerk, erläuterte das Ministerium.

Auszahlung durch EU dauert acht bis zwölf Monate

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sind bisher alle Anträge von der EU genehmigt worden, wenn gewisse Schadenshöhen überschritten wurden. Deutschland kann demnach Hilfe beantragen, wenn der Schaden höher als 3,67 Milliarden Euro liegt.

Zuletzt kamen dadurch nach der Flutkatastrophe 2002 und dem Orkan Kyrill 2007 Hilfen aus Brüssel.

Außer von Deutschland erwartet die EU-Kommission Anträge weiterer Länder. Betroffen waren auch Österreich und Tschechien. Kommissar Hahn schlug eine Reform der Regeln für den Fonds vor, um die Verfahren zu beschleunigen.

Derzeit dauere es acht bis zwölf Monate vom Antrag bis zur Auszahlung. Mit besserer Organisation ließe sich diese Zeitspanne um zwei bis drei Monate verkürzen. Die Vorschläge benötigen die Zustimmung von Europaparlament und EU-Staaten. (dpa)

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