Bremen
Pflicht zur Obduktion bei Kindern bleibt
BREMEN. Bremens Senat will die Obduktionspflicht bei Kindern mit unklarer Todesursache beibehalten.
Gesundheitssenator Herman Schulte-Sasse legte am Dienstag der Gesundsheitsdeputation in der Bremer Bürgerschaft einen entsprechenden Entwurf vor: Die Obduktionspflicht soll bis 2018 verlängert werden, so der Wille Schulte-Sasses.
2011 hatte die Bürgerschaft die Obduktionspflicht für drei Jahre beschlossen. Seither mussten alle Kinder unter sechs Jahren, bei denen die Todesursachen unbekannt war, von einem Gerichtsmediziner untersucht werden - ob mit Ermittlungsverfahren oder ohne.
Hintergrund der Entscheidung war der Tod des zweijährigen Kevin, der 2006 tot im Kühlschrank seines Ziehvaters gefunden worden war. Das Gesetz soll helfen, Kindstötungen aufzudecken. Allerdings fühlten sich viele Eltern in der Hansestadt unter Generalverdacht gestellt.
Vor dem Beschluss des Senats wurde in Bremen heftig debattiert. Bisher gab es nicht eine einzige Pflichtobduktion. (cben)