Rettungsdienst

Rote Karte für Fehlfahrten

Bisher gilt im Rettungsdienst: Geld fließt nur, wenn eine medizinische Versorgung folgt. Zwei Bundesländer wollen das ändern - und starten einen erneuten Anlauf.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Vollgas: NEF in Freiburg.

Vollgas: NEF in Freiburg.

© Patrick Seeger / dpa

STUTTGART/WIESBADEN. Baden-Württemberg und Hessen lassen nicht locker bei dem Versuch, den Rettungsdienst auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen. Im vergangenen Jahr hatten beide Länder dazu einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht.

Dieser fand zwar in der Länderkammer eine Mehrheit, wurde aber bis September nicht im Bundestag beraten - und fiel dann der sogenannten Diskontinuität anheim.

Nun haben beide Länderregierungen beantragt, das Thema in der Bundesratssitzung am 14. März auf die Tagesordnung zu setzen, um eine "sofortige Sachentscheidung" herbeizuführen. Ihr Ziel ist es, Fehlfahrten im Rettungsdienst zu begrenzen.

Bislang ist in Paragraf 60 Abs. 1 SGB V die Kostenübernahme des Rettungsdienstes an eine weitere Leistung der Krankenkasse geknüpft. Die (intensiv-)medizinische Behandlung am Notfallort wird dabei als Teil der "Fahrtkosten" und der "Versorgung mit Krankentransportleistungen" geregelt.

Oft würden bisher Patienten ins Krankenhaus transportiert, ohne dass es dafür eine medizinische Notwendigkeit ergibt. Und in dieser Zeit könnten andere Notfälle schneller versorgt werden, argumentieren beide Länder.

Zudem werben Baden-Württemberg und Hessen dafür, dass im Paragraf 75 SGB V - dort ist die Sicherstellung geregelt - die Voraussetzungen für eine landesrechtliche Regelung geschaffen wird. Ziel sei es, den Rettungsdienst (Notfallrettung und Notarztdienst) mit dem vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst zu verzahnen.

Danach sollen künftig die integrierten Leitstellen von Feuerwehr und Rettungsdienst die Anrufe auch des Bereitschaftsdienstes entgegennehmen.

Vielen Bürgern seien Aufgaben und Zuständigkeiten des "Notarztes im Rettungsdienst" und der "vertragsärztlichen Versorgung zu sprechstundenfreien Zeiten" nicht klar.

Dadurch komme es zu "folgenschweren Verwechselungen", die in Notfällen viel Zeit kosten können. Die Verzahnung könne helfen, Kosten zu senken und die Hilfsfristen häufiger einzuhalten.

Im Südwesten soll binnen 15 Minuten das erste Hilfsmittel (etwa Rettungswagen oder Notarzt) vor Ort sein. 2012 wurde diese Vorgabe bei Notärzten in acht von 37 Rettungsdienstbereichen erfüllt. Zugleich stieg die Zahl der Einsätze im Vergleich zu 2011 um 3,6 Prozent.

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