Tarifeinheit

Anhörung zeigt, wie umstritten das Gesetz ist

Kritiker der Tarifeinheit, aber auch viele renommierte Juristen und Gewerkschaftler halten das geplante Gesetz für verfassungswidrig. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, widerspricht dieser Auffassung deutlich.

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Protest gegen die Tarifeinheit: MB-Chef Rudolf Henke (r.) und der Vorsitzende des Beamtenbundes Klaus Dauderstädt im März vor der CDU-Parteizentrale in Berlin.

Protest gegen die Tarifeinheit: MB-Chef Rudolf Henke (r.) und der Vorsitzende des Beamtenbundes Klaus Dauderstädt im März vor der CDU-Parteizentrale in Berlin.

© Kumm / dpa

BERLIN. Der Marburger Bund und andere Spartengewerkschaften versuchen weiter, das geplante Gesetz zur Tarifeinheit zu verhindern.

Wie umstritten das Gesetzesvorhaben ist, zeigte sich am Montag auch bei der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages.

Ob es wirklich nicht verfassungskonform ist - wovon die Gegner der Tarifeinheit und auch viele renommierte Juristen überzeugt sind - das lässt sich auch nach der Anhörung der Sachverständigen nicht sagen.

Vor allem der langjährige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Professor Hans-Jürgen Papier, hält den Gesetzentwurf durchaus für verfassungskonform. "Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs.3 GG - insbesondere die darin gewährleistete Tarifautonomie - ist ein normgeprägtes und zweckgebundenes Grundrecht", schreibt Papier in seiner Stellungnahme.

Es bedürfe daher der Ausgestaltung durch den Gesetzgeber. Der Artikel übertrage dem Staat die Verantwortung, dafür zu sorgen, "dass die Koalitionsbetätigungsfreiheit ihrer dienenden Funktion zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen gerecht werden kann", so Papier.

Der Gesetzgeber habe koordinierende Regelungen zu treffen, die einen Ausgleich der konkurrierenden, verfassungsrechtlich ebenfalls geschützten Interessen herstellen.

Gewerkschaften kritisieren Mehrheitsprinzip

Er habe vor allem "dem überragenden Gemeinwohlziel Rechnung zu tragen, die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie und ihre gemeinwohlverträgliche Ausübung zu sichern. Gesetzliche Regelungen, die der Vermeidung von Tarifkollisionen dienten, hätten ihrem Regelungsgegenstand nach die Beziehungen der Tarifvertragsparteien untereinander zum Gegenstand und zielten auf die gebotene Sicherung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie ab.

Solche Regelungen stellten eine Ausgestaltung des Tarifvertragssystems dar und keinen Eingriff in die Koalitionsfreiheit im engeren verfassungsrechtlichen Sinne, lautet Papiers Analyse. Der Gesetzgeber könne grundsätzlich eine Regelung zur Tarifeinheit nach Maßgabe des Mehrheitsprinzips treffen.

Genau dieses Mehrheitsprinzip ist für die Spartengewerkschaften der Kern des Übels. Denn der Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium sieht vor, dass künftig nur noch die Gewerkschaft in einem Betrieb einen Tarifvertrag schließen soll, die die Mehrheit der Mitarbeiter vertritt.

Berufsgewerkschaften wie der Marburger Bund würden so fast jeden Einfluss verlieren. Ärzte - unter denen ein hoher gewerkschaftlicher Organisationsgrad eher üblich ist - stellen trotzdem nur selten die Mehrheit der gewerkschaftlich organisierten Mitarbeiter. Der Anteil der Ärzte an der Belegschaft liegt in den meisten Kliniken zwischen zehn und 15 Prozent.

Auch Kritiker kommen zu Wort

Stark präsent bei der Anhörung waren aber auch die Kritiker des Gesetzentwurfs. Zu ihnen zählt auch der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), der die Pilotenvereinigung Cockpit vertritt. Er hält eine neue gesetzliche Regelung schlicht für überflüssig.

So brächten es die Fachgewerkschaften auf besonders wenige Streiktage pro Kopf. Zudem liege die Anzahl der Streiktage seit 2010 - damals wurde der Grundsatz ein Betrieb, ein Tarifvertrag vom Bundesarbeitsgericht gekippt - konstant unter dem langjährigen Durchschnitt.

Die Tarifautonomie sei auf Veränderungen in einer dynamischen Arbeits- und Wirtschaftswelt angelegt. Dazu gehöre auch das Recht von Mitgliedern einzelner Berufsgruppen, die sich von Mehrheitsgewerkschaften nicht ausreichend vertreten fühlten, sich von diesen abzuspalten und durch ihre Berufsgewerkschaft eigenständig Tarifverhandlungen führen zu lassen.

"Gesetzliche Eingriffe in diesen von autonomen Kräften des Wettbewerbs bestimmten Prozess sind zu vermeiden", schreibt Baum in seiner Stellungnahme. Die Tarifparteien selbst und nicht der Gesetzgeber seien zu eventuell erforderlichen Lösungen aufgerufen und auch dazu in der Lage.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll das Gesetz bereits im Juli in Kraft treten.

MB vermisst "ehrliche Debatte"

Dass der Marburger Bund (MB) bei der Anhörung außen vor war, kritisiert MB-Chef Rudolf Henke: „Das kommt einem Ausschluss aus dem Meinungsbildungsprozess gleich.“ Er vermisst eine „ehrliche Debatte“ zum Tarifeinheitsgesetz.

Der MB-Boss kritisierte, dass der Regierungsentwurf den kleineren Gewerkschaften das Recht nehme, eigene Tarifverträge auszuhandeln und ihnen darüber auch ein „faktisches Streikverbot“ auferlege.

Die Gefahr, dass es ohne das neue Gesetz auch zu vielen Arbeitskämpfen im Kliniksektor komme, sieht der MB-Chef nicht. Beispielsweise seien erst jüngst die Verhandlungen mit der Klinikkette Helios ohne viel Aufsehen erfolgreich abgeschlossen worden.

Da die Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales ohne die MB-Vertreter stattfand, verlegten sie ihren Protest auf die Straße. Zwei Wagen mit dem Kampagnen-Slogan „Freiheit statt Tarifdiktatur“ waren am Montag im Berliner Regierungsviertel unterwegs.

Henke, der selbst CDU-Abgeordneter im Bundestag ist, erklärte, „die Regierung vor einer Blamage vor dem Bundesverfassungsgericht“ schützen zu wollen.

Mehrere Gewerkschaften, darunter außer dem MB auch die Dienstleistungewerkschaft verdi, haben bereits angekündigt gegen das Gesetz klagen zu wollen, falls es tatsächlich in Kraft tritt.

Wegen des Eingriffs ins Streikrecht sei das Gesetzesvorhaben auch im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) umstritten, sagte Henke.

Zum angekündigten Streik der Lokführer äußerte er sich verständnisvoll. Die Bahn habe deren Gewerkschaft bislang nur vertröstet.

Die Bahn treibe, so Henke, den Chef der Lokführer-Gewerkschaft Claus Weselsky in Streiks hinein. Die Strategie sei offensichtlich so angelegt, das Inkrafttreten des neuen Gesetz zum 1. Juli abzuwarten. (cb/wer)

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