Heilpraktiker

Koalition vereinheitlicht Prüfung

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BERLIN. Das Heilpraktikerrecht steht vor Änderungen. Ziel seien die Leitlinien für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern, hat das Gesundheitsministerium mitgeteilt.

Die gesetzliche Grundlage für die Neufassung der aus dem Jahr 1992 stammenden Leitlinien hat die Koalition an das Pflegestärkungsgesetz III gehängt, das zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist. Neu ist, dass die Gefahrenabwehrprüfung der Kandidaten durch die Länder künftig bundeseinheitlich verbindlich sein soll. Dafür sollen die Verfahren bis zum 31. Dezember 2017 überarbeitet werden.

Auf diesem Weg sollen auch bessere Voraussetzungen für eine bundesweit einheitliche Heilpraktikerprüfung geschaffen werden. (af)

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