Palliativversorgung

KV Bayerns und SBK tun sich zusammen

Mit einem neuen Vertrag wollen KVB und die Siemens Betriebskrankenkasse die Palliativversorgung verbessern.

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MÜNCHEN. Bayern möchte die Allgemeine Ambulante Palliativversorgung (AAPV) besser aufstellen. Dazu hat die KV Bayerns (KVB) eine Vereinbarung mit der Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) geschlossen.

Zu den vereinbarten Leistungen zählt die Abklärung des Patientenwillens, die Medikamentendokumentation, ein telefonischer 24-Stunden-Rufdienst und Gespräche in komplexen Betreuungssituationen. Offen ist die Teilnahme für alle Haus- und Fachärzte, die eine anerkannte Weiterbildung für die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin absolviert haben.

Derzeit sind die vier Regierungsbezirke Oberpfalz, Ober-, Mittel- und Unterfranken dabei. Insgesamt sollen Hausärzte, Pflegedienste, Heime und Hospizvereine besser miteinander vernetzt werden.

Änderungen gibt es auch bei der medizinischen Versorgung in Pflegeheimen nach Kapitel 37 EBM. Nach dieser Gebührenordnungsposition dürfen in Bayern derzeit 1100 Ärzte abrechnen, davon 180 Fachärzte. Die KVB geht davon aus, dass es bald mehr werden.

Denn die betreffende Anlage 27 zum Bundesmantelvertrag für Ärzte (BMV-Ä) wurde rückwirkend zum 1. Juli 2016 geändert. Damit werden nun auch stationäre Hospize nach Paragraf 39a SGB V einbezogen. Einige Heime werden aber weiter nicht berücksichtigt, beispielsweise Heime für blinde und gehörlose Patienten.

Relevant sein dürfte die Teilnahme vor allem für die Arztgruppen, für die das Kapitel erst seit 1. Januar 2017 gilt. Das sind Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, außerdem Fachärzte für Neurochirurgie. (cmb)

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