Flüchtlingshelfer
Gutachten: Kodex ist rechtswidrig
Berlin. Der italienische Verhaltenskodex für private Seenotretter im Mittelmeer verstößt nach einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages gegen das Völkerrecht. Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“.
In der Expertise werde die völkerrechtliche Pflicht der EU-Staaten unterstrichen, bei der Rettung von Menschen aus Seenot zusammenzuarbeiten und auch Hilfe leistenden zivilen Schiffen einen Nothafen anzubieten.
Die Wissenschaftlichen Dienste kämen auch zu dem Ergebnis, dass es internationalen Abkommen widerspreche, Flüchtlinge nicht mehr von kleineren auf größere Schiffe wie Frachter oder Containerschiffe umsteigen zu lassen
Jeder Staat müsse dafür sorgen, dass der Kapitän des Hilfe leistenden Schiffes so schnell wie möglich die Geretteten absetzen und „seinen ursprünglichen Kurs ohne größere Umwege wiederaufnehmen kann“, heißt es dem Zeitungsbericht zufolge in dem Papier.
Hilfsorganisationen wie Ärzte ohne Grenzen hatten ihre Unterschrift unter den Verhaltenskodex verweigert. (dpa)